“Shadow Ban” bedeutet, dass die Suchergebnisse und Zeitleistenanzeigen in sozialen Medien zensiert werden. Die sozialen Medien schränken somit die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Das kann beispielsweise LGBTIQ- oder Hanfthemen betreffen. Betroffene werden über diese Form der Zensur nicht informiert, sie ist aber über die mangelnde Reichweite und fehlende Auffindbarkeit der Inhalte nachvollziehbar. Als ersten Schritt für mehr Transparenz hierzu sollen soziale Medien verpflichtet werden, die Benutzer*innen hierzu zu informieren. So werden diese in die Lage versetzt, Beschwerde einzulegen oder ihre Inhalte anzupassen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Micha Greif (KV München) und 29 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 23%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-380 |
Eingereicht: | 17.04.2021, 13:22 |
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