Der Spitzensteuersatz trifft mittlerweile nicht nur Spitzenverdiener*innen, sondern teilweise bereits Berufseinsteiger*innen nach abgeschlossenem Studium. Auch wenn er nur auf einen kleinen Teil des zu versteuernden Einkommens anfällt, erscheint eine zusätzliche Entlastung hier sinnvoll, die durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes für tatsächliche Spitzenverdiener*innen ausgeglichen werden kann.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Felix Bohnacker (KV Bodenseekreis) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.W-01-650 |
Eingereicht: | 19.03.2021, 15:25 |
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