In Deutschland leben in geschätzt 300.000 bis 600.000 Pflegehaushalten „gute Feen“ aus Polen oder anderen zumeist osteuropäischen Ländern. Geschätzt 90 % dieser Arbeitsverhältnisse gelten als illegal, weil bisher in Deutschland eine praktikable gesetzliche Regelung fehlt, die für beide Seiten Versorgungssicherheit auf der Grundlage eines Mindestrahmens ermöglicht. Die Haushaltshilfen werden neben dem professionellen Pflegesystem als Bestandteil der Versorgung benötigt, sie werden im Gemeinwesen beschäftigt und können von den Pflegehaushalten bedarfsweise gebucht werden. Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie werden das Vertrauen in die Möglichkeiten der stationären Pflege weiter erodieren lassen und zu steigenden Nachfragen nach anderen Lösungen führen. Im Rahmen einer gesetzlichen Lösung wäre auch zu klären, inwieweit Leistungsansprüche nach SGB XI zur Finanzierung der sogen. 24-Stunden-Pflege verwendet werden können.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Antonia Schwarz (KV Berlin-Kreisfrei) und 35 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-609 |
Eingereicht: | 07.04.2021, 10:21 |
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