Auch 2020 waren die Bezugszeiten von Elterngeld und damit Elternzeiten zwischen Müttern und Vätern sehr ungleich verteilt: Während Mütter durchschnittlich 14,5 Monate Elterngeld bezogen, beanspruchten Väter nur durchschnittlich 3,7 Monate (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310248/umfrage/elterngeld-bezugsdauer-nach-geschlecht-der-eltern-und-erwerbsstatus-vor-der-geburt/). Während es gesellschaftlich akzeptiert ist, die zwei sog. „Vätermonate“ zu beziehen, da dieses „Geld vom Staat“ den Familien sonst verloren gehen würde, sind Erziehungszeiten von Männern über diese zwei Monate hinaus von Arbeitgebern und Gesellschaft immer noch nicht restlos akzeptiert. Eine wie im Wahlprogramm-Entwurf vorgeschlagene Aufteilung in jeweils acht Monate pro Elternteil und acht flexibel aufteilbare Monate stellt keinen ausreichenden Anreiz dar, dieses Muster aufzubrechen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie in erster Linie dazu genutzt würde, um z. B. längere Reisen o. ä. zu realisieren, nicht aber, um den Anteil an faktischer Erziehungszeit durch die Väter signifikant zu erhöhen, da die Mütter 16 Monate stemmen könnten.
Die bisher stark unausgewogene Inanspruchnahme von Elternzeit trägt dazu bei, dass Männer für den Arbeitsmarkt attraktiver und Frauen für den Arbeitsmarkt unattraktiver sind - müssen Arbeitgeber bei Männern doch nicht im gleichen Ausmaß Elternzeiten befürchten. In der Folge befördert dies das niedrigere Renten-Niveau von Frauen, ihre größere finanzielle Abhängigkeit von Partnern und ihr größeres Risiko für Altersarmut.
Aus diesen Gründen sollten die flexibel aufteilbaren Bezugszeiten von Elterngeld möglichst gering gehalten und wie hier vorgeschlagen auf vier Monate begrenzt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Maria Böhme (KV Rhein-Sieg) und 32 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 70%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 08.04.2021, 09:47 |
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