In den Urabstimmungen über den Fortbestand der Pflegekammern mit Zwangsmitgliedschaften und -beiträgen haben sich die Pflegekräfte mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, in Niedersachsen (2020) mit 71%, in Schleswig-Holstein (2021) mit 92%. Damit werden zwei von drei Landespflegekammern wieder aufgelöst.
Diese Ergebnisse machen deutlich, dass eine breite Beteiligung der Pflegenden unverzichtbar ist, und ihre Zustimmung zukünftig vor der Gründung von Pflegekammern erhoben werden muss (Vollbefragung).
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