Mit der aktuellen Gesetzeslage werden Eltern unzureichend vor Diskriminierung geschützt. Wir haben hier einen Gesetzeslücke, die es zu schließen gilt. Die Rechte erwerbstätiger Eltern werden insbesondere im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Diese Gesetze beinhalten jedoch keinen allgemeinen, langfristigen und konkreten Schutz vor Benachteiligungen. So bezieht sich das MuSchG beispielsweise nur auf den Zeitraum Schwangerschaft und Stillzeit. Das BEEG regelt zwar den Zeitraum Elternzeit – jedoch hauptsächlich Rahmenbedingungen, wie z.B. Elternzeit-Anmeldung und Fristen. Benachteiligungen während der Elternzeit stehen nicht im Vordergrund und die hochsensible Phase des Wiedereinstiegs wird vollends ausgeklammert. Ein allgemeiner Schutz, ausgestaltet als "Allgemeinklausel", die jegliche Benachteiligungen von Müttern und Vätern im Job verhindert und sanktioniert, fehlt. Diese Aufgabe hat eigentlich das "Antidiskriminierungsgesetz". Eine Erweiterung des Merkmals "Elternschaft" in das AGG, würde die besondere Schutzbedürftigkeit von Eltern anerkennen. Die Ergänzung um ein eigenes Merkmal "Elternschaft" würde Benachteiligungen auch unabhängig vom Merkmal „Geschlecht“ erfassen und anerkennen, dass Benachteiligungen mit "Kinder haben" - also mit "Elternschaft" im Allgemeinen verbunden sein können. Die Anerkennung und konkrete Regelung des Merkmals "Elternschaft" im AGG hätte zur Folge, dass ein allgemeines Benachteiligungsverbot gelten würde (§ 7 AGG). Im Falle einer Benachteiligung hätten Eltern ein Leistungsverweigerungsrecht (§ 12 AGG) sowie Anspruch auf Schadensersatz (§ 15 AGG) unter Geltung erleichterter Beweislastregeln (§ 22 AGG). Darüber hinaus würden Eltern auch im Zivilrechtsverkehr von Benachteiligungen geschützt, z.B. beim Abschluss von Mietverträgen (§ 19 AGG).
Aktuell gibt es in Deutschland ca. 20 Millionen Eltern. Durch Sorgearbeit und Erziehung ihrer Kinder legen sie einen erheblichen Grundstein für die langfristige Weiterentwicklung und Funktionsfähigkeit von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. 80 % dieser Eltern sind erwerbstätig und erwirtschaften einen erheblichen Teil des Bruttoinlandsproduktes bzw. der Steuereinkünfte. Demenstprechend sollten Eltern auch durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschützt werden.
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