Nicht nur in der Pflege, sondern auch in anderen Berufsgruppen, z.B. Sozialarbeiter*innen, Therapeut*innen und Ärzt*innen wurde in den Krankenhäusern und insbesondere in Privatkliniken häufig gespart mit der Folge einer erheblichen Arbeitsverdichtung. Personalbemessungsinstrumente sind auch in diesen Berufsgruppen sehr wichtig und stellen auch eine bedeutsame Grundlage dar, um den Personalkostenanteil in der „Säule der Strukturfinanzierung“ sinnvoll gestalten zu können. So fordert z.B. auch der Marburger Bund ein Personalbemessungsinstrument für Ärzt*innen zu entwickeln. In der Pflege ist ein solches Instrument am dringendsten; die Maßnahme ist auch bereits auf S. 67 („Pflege aus dem Notstand führen“) enthalten, sie muss jedoch sukzessive auf alle unmittelbar an den Patientinnen arbeitenden Berufen ausgeweitet werden. Im Grundsatzprogramm hatten wir bereits festgehalten: “Klare politische Vorgaben zur Personalbemessung, Behandlungs- und Versorgungsqualität sollen sicherstellen, dass alle Träger gleichermaßen zum Nutzen der Patientinnen handeln.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales und Gesundheit (dort beschlossen am: 18.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-483-2 |
Eingereicht: | 25.04.2021, 07:56 |
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