Für die LAG Gesundheit & Pflege Niedersachsen – beschlossen am 21.04.2021
Streichung des Paragrafen 219a StGB ("Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche). Ärzt:innen ist untersagt öffentlich über die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu Informieren und wie sie den Schwangerschaftsabbruch durchführen. Dieses wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das verletzt nicht nur die Berufs-und Meinungsfreiheit, sondern schränkt auch das Grundrecht der betroffenen Frauen auf Informationsfreiheit ein.
Das Absurde: Alle anderen Personen könnten Werbung zu dem Thema machen, wie Bauarbeiter*innen oder Verkäufer*innen, außer Ärzt*innen die diese Maßnahmen durchführen.
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