Unionsbürger*innen haben derzeit frühestens nach 5 Jahren Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Dies hat umfassende Folgen für diese Personengruppe. Dies bedeutet in erster Linie eine enorme Gefahr der Verarmutung von EU_Bürger*innen, da diese Gruppe überproportional häufig im Niedriglohnsektor tätig ist. Aber auch sehen sich viele gezwungen auf dem Schwarzmarkt zu arbeiten. Ein Ausstieg, beispielsweise auch aus der Prostitution ist enorm schwer ohne Sozialleistungen. Teilweise ist bekannt, dass weder das Jobcenter noch die Arbeitsagentur sich für diese Personengruppe zuständig fühlt, da kein Leistungsanspruch und deshalb auch keine Unterstützung bei der Arbeitssuche leistet. Kindergeld wird erst ausgezahlt, wenn die Kinder schulpflichtig sind, doch gerade auch in den frühen Jahren benötigen insbesondere Kinder eine finanzielle Grundsicherung. Darüber hinaus wird EU-Bürger*innen die Flucht aus Partnerschaftsgewalt unmöglich gemacht, da für sie die Finanzierung des Aufenthalts im Frauenhaus unmöglich gemacht wird. Auch die Diakonie-Migrationsexpertin Katharina Stamm weist zurecht darauf hin, dass Familien mit Kindern in Migrationsberatungsstellen, medizinischen Notdiensten und der Bahnhofsmission ankommen, ohne Krankenversicherung oder Unterkunft (Vgl. https://www.diakonie.de/sozialleistungen-fuer-eu-buergerinnen-und-buerger). Dies sind nur einige Beispiele, weshalb Sozialleistungen für diese Personengruppe notwendig sind. Das Bundessozialgericht hat nach Vorlage an den EuGH 2015 und 2016 entschieden, dass Unionsbürgerinnen und –bürgern europa- und verfassungsrechtlich Sozialleistungen zustehen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten, spätestens nach sechs Monaten. Dem hat die Bundesregierung mit Gesetzgebung Ende 2016 einen strengen Riegel vorgeschoben. Seitdem bekommen arbeitsuchende Unionsbürger frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe. Der Partitätische weist darauf hin, dass die Mehrheit der zugewanderten EU-Bürger*Innen sozialversichungspflichtig beschäftigt ist (Zwischen 40 und 60 %, vgl. https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/migration/themen/eu-zuwanderung/), der Diskurs aber von rassitischen Ressentiment überschattet wird. Um eine vollumfängliche und erfolgreiche Integration sicherzustellen, ist eine existenzsichernde und menschenwürdige Grundsicherung alternativlos.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Leipzig (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-295-2 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 08:50 |
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