Es werden an anderer Stelle im BTW Programm eine Änderung des SGB II verlangt, dennoch muss hier herausgestellt werden, dass Transferleistungsempfänger*innen von Kindergelderhöhungen oder auch Änderungen im Kindergeld nicht „profitieren“. Deshalb ist es wichtig für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben eine Anrechnung in keinem Fall erfolgen sollte.
Die Anrechnung auf den Kinderregelsatz ist eine politische Entscheidung, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Sie stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber Eltern mit Erwerbseinkommen dar und benachteiligt in Verbindung mit dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft alle in einer solchen Lebenden. Sie ist einfach ungerecht
Das zusammenfassen der Leistungen ist richtig und wird vielfach von einschlägigen Verbänden seit mehreren Jahren gefordert. Ebenso sehen wir eine Einsparung und Vereinfachung in der Verwaltung, da hier Empfänger*innen der Leistungen nur noch einen Anlaufpunkt hätten. Dazu wären ebenfalls die Familienkassen geeignet.
In der Aufzählung der zusammenfassenden Leistungen fehlt der Kinderfreibetrag. Dies ist zwar eine Steuerminderung in der Steuererklärung, dennoch privilegiert sie insbesondere höheres Einkommen aufgrund der Günstigerprüfung. Damit schaffen wir eine Steuergerechtigkeit und verringern hierdurch den Verwaltungsaufwand im Finanzamt.
Eine einmalige Beantragung wäre prinzipiell zu bekräftigen. Die grundlegende Anspruchsvoraussetzung für den GarantiePlus-Betrag kann durch einmalige Beantragung bei Geburt im Zusammenhang mit der Kindergrundsicherung konkludent geschehen. Eine automatische Berechnung des GarantiePlus-Betrags ist dennoch aus Datenschutzgesichtspunkten kritisch zu betrachten, da wir dadurch einen aktuellen Datenabgleich zu einer Datenübertragung aufstocken.
Die Neuermittlung der Bedarfe für Kinder ist in unseren Augen mehr als längst überfällig. Ebenfalls wurde die Ermittlung des Sozialgeldes für Kinder bereits vom Bundesverfassungsgericht angemahnt. Kinder in Bedarfsgemeinschaften mit dezentraler Warmwasserversorgung haben dabei ebenfalls weniger „Bedarf“ an Warmwasser.
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