Eine zukunftsfähige Arbeitsmarktpolitik muss auf den Wandel aufgrund struktureller und digitaler Änderungen ausgerichtet sein. Dabei muss eine Förderung der beruflichen Änderungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen. Einen Rechtsanspruch auf alle möglichen Qualifikationen ist aus rein praktischer Sicht nicht zielführend. Der Rechtsanspruch auf Weiterbildung sollte sich auf die Person innerhalb des zur Verfügung stehenden und dem zukünftigen Markt ausgerichtet sein.
Die Einführung der Nationale Weiterbildungsstrategie setzte einen Grundstein für eine neue Weiterbildungskultur. Die Pflicht der Arbeitsagenturen zur arbeitsmarktlichen Beratung, auch zum Thema Weiterbildung, wollen wir stärken, indem der Umbau zur „Agentur für Arbeit und Weiterbildung“ umgesetzt wird. Eine neue Struktur innerhalb der bestehenden Beratungslandschaft zu etablieren könnte falsche Signale setzen.
Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) wurde bereits das Recht auf Weiterbildung gestärkt und ausgebaut. Das QCG und das Gute-Arbeit-von-Morgen-Gesetz haben eine Stärkung der innerbetrieblichen Weiterbildung ermöglicht. Dieser Trend muss fortgesetzt werden. Dazu gehört ebenfalls eine Beratung zu den möglichen Leistungen. Dazu wurde Anfang 2021 die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) bundesweit implementiert. Die BBiE stellt dabei eine richtungsweisende geschäftspolitische Neuorientierung der BA dar. Ebenfalls ist dieser Trend positiv und sollte unterstützt werden.
Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sind ein Beitrag zur solidarischen Absicherung der Beitragszahlenden. Wahltarife entsprechen nicht dem Grundsatzprogramm aus 2020. Diese Wahltarife sind unsolidarisch und stellen Selbstständige in guten wirtschaftlichen Zeiten vor die falsche Wahlmöglichkeit.
Eine Staffelung nach Selbständigkeitsjahren oder Umsatz bzw. Gewinnen würde die Äquivalenz zum Beitrag der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen wesentlich besser abbilden.
Die Corona-Krise zeigte, dass Selbstständige, auch aufgrund fehlender sozialer Absicherung im Bereich der Arbeitslosenversicherung wesentlich stärker betroffen sind.
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