Im vorhergehenden Satz ist die gute Absicht beschrieben, es fehlt aber das "Wie".
Da die Durchführung des Arbeitsschutz Landessache ist, passt die Anti-Stress-Verordnung als gängiger Begriff und als Teil der Arbeitsschutz-Rahmenregelungen als Angelegenheit der Bundesebene gut an dieser Stelle.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Dortmund (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-189 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 20:44 |
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