Kommunen beziehen einen wichtiger Teil ihrer Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Diese wird jedoch nur für einen Bruchteil der ortsansässigen Betriebe fällig, nämlich vor allem für die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe. Zahlreiche Wirtschaftstreibende, darunter Freiberufliche wie Ärzt*innen, Ingenieur*innen oder Anwält*innen, zahlen ihre Steuern direkt an den Bund, nur Teile davon erreichen die Kommunen über den Finanzausgleich. Auch von Zweigstellen von Unternehmen profitieren die Kommunen finanziell zu wenig. Alle nutzen jedoch die kommunale Infrastruktur und sollten daher auch zu ihrer Finanzierung beitragen. Eine kommunale Wirtschaftssteuer erhöht nicht die Steuerbelastung, da sie mit der Einkommens- beziehungsweise Körperschaftssteuer verrechnet wird. Vielmehr wird eine andere Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vorgenommen. Kommunen sollen dabei stärker von der vor Ort stattfindenden Wertschöpfung profitieren, da sie auch die Hauptlast der Infrastrukturbereitstellung vor Ort tragen. Durch eine Reform der Gewerbesteuer können Kommunen eigenverantwortlicher und selbstständiger agieren, werden finanziell leistungsfähiger und weniger abhängig von Zuweisungen von Land und Bund.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Ann-Sophie Bohm (KV Weimar-Stadt) und 24 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 28%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-762-2 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 23:24 |
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