Jede Frau* darf selbst entscheiden, was mit ihrem Körper und ihrer Lebensplanung geschieht. Ungewollt Schwangere brauchen Informationen, wo welche Art von Eingriff unter welchen Bedingungen vorgenommen werden kann. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a) muss abgeschafft werden.
In einigen Landkreisen gibt es gar keine Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Online-Register werden teilweise als Pranger benutzt und die durchführenden Ärzte von Abtreibungsgegner belästigt und bedroht.
Da der Eingriff zeitkritisch ist, muss er aber überall in Deutschland verfügbar sein. Daher sollten Krankenhäuser zur Durchführung verpflichtet werden.
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