Es sollten keine Mittel vergeben werden, die Menschen ursächlich ausschließen und diskriminieren. Bei Großvergaben ist es nicht zu viel verlangt, dass Maßnahmen hinsichtlich ihrer Inklusivität, z.B. Barrierefreiheit, überprüft werden, und bei identifizierten Mängeln Pläne entwickelt werden, diese abzustellen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-061-2 |
Eingereicht: | 09.04.2021, 15:08 |
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