Mobilitätseingeschränkte Menschen, besonders Rollstuhlfahrer*innen haben es besonders schwer, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen zu finden. Deshalb muss eine Verpflichtung geben, beim Bau von Mehrparteienhäusern auch den härteren Kriterien von barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum zu schaffen. Mit der Definition von barrierefrei und rollstuhlgerecht geht ein erhöhter Quadratmeterbedarf einher, um die entsprechenden Wendekreise zu gewährleisten. Deshalb sind entsprechende Wohnungen keine Kleinstwohnungen. Es ist daher besonders wichtig, dass sozialer Wohnungsbau Wohnungen schafft, die diese Kriterien erfüllen und bezahlbar sind. Dies bedarf einer gesetzlichen Regelung. Fördergelder sollen Investitionen in barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungsbau attraktiver machen und erleichtern.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-271-3 |
Eingereicht: | 09.04.2021, 16:18 |
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