Verbände (z.B. der Bundesarbeitskreis FSJ), Träger von Freiwilligendiensten etc. sehen die Formulierung "Rechtsanspruch" hier kritisch. Denn sie befürchten damit zum potenziellen Objekt des Anspruchs gemacht zu werden und haben Angst vor Klagen und Rechtsstreit haben.
Der Anspruch sollte jedoch so funktionieren, dass eine Platzgarantie durch Zuschüsse des Bundes NICHT zu Kosten der (oft gemeinnützigen) Träger läuft. Das wurde an dieser Stelle in diesem Sinne klargestellt bzw. geändert.
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