Insbesondere nach den Polizeiskandalen der letzten Jahre ist es zuallererst Aufgabe von Politik und Behörden, verlorenes oder zurecht nie dagewesenes Vertrauen wiederherzustellen. Das Entgegenbringen von Vertrauen zu erwarten bevor Politik und Staat ihrer Verantwortung gerecht wurden ist grundverkehrt.
Ermittlungen gegen Beamt:innen, auf deren Kooperation die ermittelnden Stellen in ihrem Arbeitsalltag angewiesen sind, sind ein rechtsstaatliches Defizit. Um Unbefangenheit zu gewährleisten, sollten gegen Polizeibeamt:innen weder Kolleg:innen noch die örtlichen Staatsanwaltschaften ermitteln. Beispiele wie den mutmaßlichen Mord von Polizist:innen an Oury Jalloh, der faktisch bewiesen ist, juristisch jedoch nicht geahndet wurde, gibt es zur Genüge. Es handelt sich dabei auch keineswegs um Einzelfälle: Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt führen seit Jahren in nur etwa 3% der Fälle zur Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft, über 95% der Verfahren werden eingestellt.
Nötig ist eine neu einzurichtende Stelle mit den notwendigen Mitteln, Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Sie ist eine notwendige Ergänzung der Polizeibeauftragten. Diese haben in ihrer jetzigen Form keine ausreichenden Ermittlungsbefugnisse.
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