Es gibt auch Menschen mit Behinderung, die nicht notwendigerweise von den aufgezählten Punkten behindert werden (z.B. Autist:innen oder Menschen mit seelischer Behinderung). Deshalb sollte die Aufzählung deutlich machen, dass wir ganz verschiedene Arten von Behinderung sehen. Außerdem haben Menschen mit Behinderung auch ein Recht auf Kunst und Kultur und eine angemessene Freizeitgestaltung, dazu fehlen vor allem abseits der Städte, in denen viel des kulturellen Lebens in Vereinshand liegt, auch Geld. Dafür braucht es eine passende Förderung.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | OV Oerlinghausen (dort beschlossen am: 16.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-271-3 |
Eingereicht: | 21.04.2021, 18:57 |
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