Am 12.11.2014 forderte unsere Bundestagsfraktion in einem Antrag die Bundesregierung dazu auf: „[Jugendliche] Von Anfang an beteiligen – Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel stärken.“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803151.pdf). Ein wichtiges Mittel dafür ist die Einrichtung von Jugendvertretungen und Jugendräten, die in Gemeinden, Städten und Kreisen, aber auch in Form von Landes- und Bundesjugendparlamenten entstehen können.
Dafür sprechen zahlreiche Gründe. So schreibt die Initiative Jugendparlamente auf ihrer Homepage (https://www.initiative-jugendparlament.org/): Durch die Gründung von Jugendparlamenten „soll [Jugendlichen] auch Motivation und Begeisterung für gesellschaftliche Teilhabe, demokratische Grundwerte und aktuelle Themen vermittelt werden. Die zu gründenden Jugendparlamente sind keine parteilichen Jugendvertretungen, sondern unparteiische und unabhängige Gremien, die in klar gezogenen Grenzen Handlungsfreiheit ausüben können. Dessen Mitglieder sollen sich aus der Schülerschaft der weiterführenden Schulen durch demokratische Wahlen hervortun.
Alle politischen Parteien haben Nachwuchssorgen und möchten die Interessen junger Menschen vertreten. Doch das Durchschnittsalter in kommunalen Räten steigt stetig. Es gelingt Parteien zunehmend weniger, junge Menschen dauerhaft an sich zu binden. Dies ist eine ernsthafte Bedrohung der Demokratie. Deshalb muss dem eher projektorientierten Engagement von Jugendlichen entgegengekommen werden. In einem Jugendparlament werden sie früh ernst genommen und erleben, dass ihre Meinung einen Wert hat.
Zivilgesellschaftliche Akteure profitieren von der Partizipation junger Menschen.“
Dies sollte sich auch in unserem Bundestagswahlprogramm niederschlagen, gerade auch um Erstwähler*innen von unserer Jugendpolitik zu überzeugen.
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