Um unser amitioniertes Ziel einer Föderalen Europäischen Republik langfristig zu erreichen, sollten wir uns auch endlich daran machen, entgegen oft herrschender juristischer Meinung den Volksbegriff in Art. 20, II endlich weiter zu fassen und wenigstens nicht-deutschen EU-Bürger*innen zumindest bei Landtagswahlen auch ermöglichen, diese staatliche Legislative mitzuwählen, die direkt auf ihr alltägliches Leben Einfluss hat. Bereits im Bundestagswahlprogramm von 2017 hatten wir den Satz "Unionsbürger*innen sollten ein Landtagswahlrecht in Deutschland erhalten." Wir sollten hier nicht zurückgehen und dies auch im neuen BT-Wahlprogramm wieder aufnehmen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Holger Haugk (KV Nordsachsen) und 37 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 21%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-966-3 |
Eingereicht: | 25.04.2021, 17:44 |
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