Seit 1998 sind Sinti:zze und Rom:nja mit den Sorb:innen, Dän:innen und Fries:innen gemäß Artikel 25 Abs. 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten eine anerkannte nationale Minderheit. (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/minderheiten/3-dritter-staatenbereicht-rahmenuebereinkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 )
Es ist demokratischer und sinnvoller auf Selbstzuschreibungen zurückzugreifen. In Deutschland sind die Begriffe Sinti*zze und Rom*nja. Ein Begriff wie "Romani-Hintergrund"ist darüberhinaus ein Verstoß gegen das Kopenhagener Rahmenabkommen für Nationale Minderheiten, welches durch den Bundestag ratifiziert ist. Darin wird die Bekentnissfreiheit von nationalen Minderheiten gesichert, was bedeutet dass sich die Betroffenen selbst entscheiden ob sie sich als SInti*zze bzw. Rom*nja zuordenen. Das trifft für einen vermeintlich neutralen Begriff wie "Romani-Hintergrund", der zum Vordergrund wird nicht zu, wenn sich Sinti*zze nicht davon angesprochen fühlen.
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