Unabhängige Beschwerdestellen in Bezug auf die Polizeiarbeit sind bereits in Großbritannien und Dänemark etabliert. Sowohl Polizist*innen als auch Bürger*innen können sich bei Fehlverhalten von Polizeimitarbeiter*innen an diese Organe wenden. Die unabhängigen Beschwerdestellen müssen über ausreichende Befugnisse verfügen, um die gemeldeten Vorfälle dezidiert aufklären zu können. Sie stellen somit eine Möglichkeit dar, Fehlverhalten von Polizist*innen ohne sofortige mitwirkende Justiz zu untersuchen und gegebenenfalls notwendige Konsequenzen einzuleiten. (Der ÄA ist aus der Arbeit der Untergruppe: "Rassismus in der Polizei" hervorgegangen: Dr. Katharina Dinter, Daniel Pflügel, Mücahit Tunca, Hilke Ganzert)
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Hilke Ganzert (KV München) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 60%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-656-2 |
Eingereicht: | 27.04.2021, 08:50 |
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