"Eine Pflicht zum Weiterleben gegen den eigenen Willen berührt den Kern eigenverantwortlicher Selbstbestimmung (...). Eine solche Pflicht darf der Staat schwer und unheilbar kranken, aber zur Selbstbestimmung fähigen Menschen nicht - auch nicht mittelbar - auferlegen." So entschied im März 2017 das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Entgegen des Urteils des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, das die Freigabe von Natrium-Pentobarbital für Schwerstkranke vorsieht, hat Gesundheitsminister Spahn die Behörde BfArM angewiesen alle Anträge abzulehnen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Mannheim (dort beschlossen am: 22.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-536 |
Eingereicht: | 27.04.2021, 14:40 |
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