Auf Grundlage des Klimaschutzgesetzes wird die Sanierungsrate der Bundesgebäude endlich verbindlich festgelegt. Die Qualität der Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien werden erheblich gesteigert, wenn es zur Genehmigung dieser Maßnahmen ausreicht, dass die Investitionskosten innerhalb des gesamten Lebenszyklus zu einem positiven Ergebnis führen und sie nicht mehr von der bisher beschworenen Kosteneffizienz begrenzt werden. Diese führt nur zu Minimalmaßnahmen und in keinem Fall zu vorbildhaftem Bundesbau. Wir Grünen nehmen alle Bundesgebäude mit auf den Weg zur Klimaneutralität, nicht nur die Gebäude der BImA, deren Sanierungsfahrplan wegen der Maßgabe der Kosteneffizienz erfolglos bleiben musste.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG PBW (dort beschlossen am: 24.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-125 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 06:39 |
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