Überwachungsmaßnahmen können für sich einzeln genommen harmlos wirken. Wenn aber viele Einzelmaßnahmen zusammengenommen werden, kann dies den Effekt haben, dass Menschen sich permanent beobachtet fühlen und sich nicht mehr frei bewegen und äußern (Chilling Effect). So hat auch 2010 das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Demnach dürften die staatlichen Überwachungsmaßnahmen nicht weiter zunehmen. Seither sind jedoch jede Menge weiterer Maßnahmen hinzugekommen, etwa Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung, aber auch allgemein die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Die Bundesregierung weigert sich leider seit Jahren eine solche Rechnung durchzuführen. Um das Maß der Gesamtüberwachung zu bestimmen, sollte deswegen endlich eine Überwachungsgesamtrechnung (ÜGR) durchgeführt werden, bevor weitere die Freiheit einschränkende Gesetze erlassen werden. Gerade wir Grüne stehen für eine Politik der Bürger*innenrechte.
Quellen:
https://digitalcourage.de/ueberwachungsgesamtrechnung
https://www.heise.de/news/Bundesregierung-Ueberwachungsgesamtrechnung-ist-ueberfluessig-6004760.html
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