Aus inhaltlicher sowie sprachlicher Sicht möchten wir im Folgenden die Punkte anführen, die uns dazu veranlasst haben, die ersatzlose Streichung zu fordern.
1. „angedreht“
Die negative Konnotation dieses Wortes stellt einen Angriff gegenüber allen Finanzberater*innen dar. Alle Finanzberater*innen müssen bei Erstberatung bekannt machen, dass es eine neutrale Beschwerde- und Schlichtungsstelle gibt. Dieses
Beschwerdemanagement funktioniert und ergab 2020 298 Beschwerden gegen Verkäufer*innen/Berater*innen. In Relation dazu, dass es in Deutschland 190.000 zugelassene Berater*innen gibt, ist dies eine geringe Anzahl und verdeutlicht, wie unpassend die mit dieser Wortwahl unterstrichene Generalkritik ist.
2. „Transparentes Berufsbild“
Der Verkauf von Finanzprodukten ist bereits stark reglementiert, gerade in Hinsicht auf Zulassung und Weiterbildung der registrierten Verkäufer*innen. Dies ist unter § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater GewO. eindeutig geregelt. Hier ist ebenfalls geregelt, dass o.g. Versicherungskaufleute und deren Angestellte an mindestens 15 Stunden qualifizierten Weiterbildungsmaßnahmen pro Jahr teilnehmen müssen, damit ihre Arbeit ausgeführt werden darf.
3. Aufsicht der BaFin
Der größte Teil der Finanzberatung wird bereits von der BaFin beaufsichtigt, daher ist die Intention an dieser Stelle unklar.
4. Honorar statt Provision
Die Umstellung zu einem Honorarsystem ist keine hinreichende Maßnahme, um vorher genannte Problematik zu lösen. Sollte eine Veränderung oder Verringerung der jeweiligen Kostenstruktur des Portfolios angestrebt werden, ist nicht klar, ob diese Ersparnis in Form niedrigerer Prämien beim Kunden ankommt.
5. Disparitäten
Es stellt sich in diesem Bezug ebenfalls die Frage, inwiefern eine Honorarbezahlung Menschen mit geringerem Einkommen dazu zwingt, erst gar keine Beratung wahrzunehmen. Gerade diese Personengruppe hat ein Anrecht darauf, ganzheitlich beraten zu werden, um auf Deckungslücken und mögliche staatliche Unterstützung hingewiesen zu werden.
Diese Argumente lassen uns zu dem Schluss kommen, diesen Passus zu streichen.
Frank Bosbach Michael Kampmann
Kreistagsmitglied Recklinghausen Sprecher B90/ Die Grünen
OV-Waltrop
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Michael Kampmann (KV Recklinghausen) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 29%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-820-2 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 10:21 |
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