Mit unserem Grundsatzprogramm haben wir uns zu Bürgerräten bekannt, nun gilt es, dieses Instrument mit Leben zu füllen.Wichtig dabei ist, dass dazu gesetzliche und verbindliche Regelungen geschaffen werden, wie ein Bürger*innenrat eingesetzt und wie mit seinen Ergebnissen umgegangen wird. Bürger*innenräte zufällig und trotzdem repräsentativ auszuwählen ist kein Widerspruch und sollte deshalb hier als Grundsatz ergänzt werden. Auch sollen die Ergebnisse nicht nur in die Gesetzgebung einfließen. Bürger*innenräte bieten gerade die Chance auf mehr Beteiligung allgemein in politischen Entscheidungen. Bürger*innenräte wollen wir als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie, das darf aber nicht heißen, dass es ins Belieben von Parlament und Regierung gestellt ist, welche Bedeutung die Ergebnisse erlangen.
Eine besondere Chance in der demokratietheoretischen Weiterentwicklung sehen wir in der Verbindung der beiden Instrumente Bürger*innenrat und direkte Abstimmungen: gerade wenn kein Einvernehmen besteht, sollen Beratungsergebnisse in direkten Abstimmungen allen vorgelegt werden können, das erhöht jedenfalls die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Die Sorge mancher, dass uns dann Abstimmungen zu z.B. grundgesetzlich verbrieftes Recht ins Haus stehen ist unbegründet.Bürger*innenräte können wegen einer Vorprüfung - wie sie jetzt auch schon in den Bundesländern angewendet wird - nicht zum Aushebeln des Minderheitenschutzes mißbraucht werden und auch die Veränderung grundlegender Verfassungswerte ist ihnen entzogen.
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