Eine Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen ist sinnvoll, um das Vertrauen zwischen Polizei und Bevölkerung zu erhöhen. Um gleichzeitig den schutzwürdigen Individualinteressen der Polizist*innen Rechnung zu tragen, sollte die Kennzeichnung in anonymisierter Form erfolgen, wie dies bereits in vielen, auch grünmitregierten Bundesländern, umgesetzt wird.
Antrag Kapitel: | Kapitel 5: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Simon Rock (KV Rhein-Kreis-Neuss) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.Z-01-656-2 |
Eingereicht: | 01.04.2021, 10:01 |
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