Töten per Joystick ist völker-, verfassungsrechtlich und ethisch nicht zu verantworten. Bewaffnete Drohnen sind ein Dammbruch hin zu einem automatisierten Krieg. Die USA haben in ihren Drohnenkriegen mit diese Waffe tatsächliche oder vermeintliche Gegner getötet. Kampfdrohnen ermöglichen Tötungen ohne jedes Risiko und werden z. B. von der Ramstein Air Base auf deutschem Hoheitsgebiet für illegale Drohnen-Tötungen verwendet. An vielen Orten der Welt werden von den USA seit Jahren völlig außerhalb von Völkerrecht und Kriegszustand Menschen getötet. Eine Bewaffnung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen würde ein weiterer Schritt zur Militarisierung der Bundeswehr sein und ist mit Verteidigungszwecken nicht zu rechtfertigen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow) und 29 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-674 |
Eingereicht: | 14.04.2021, 18:28 |
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