Sollten wir bei der kommenden BTW in die Regierung einziehen, dann werden
Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Außenministerium oder den/die Kanzler*in stellen.
Damit übernehmen wir direkt die Verantwortung für die Außenpolitik der BRD.
Diplomatie hat aber tatsächlich etwas mit Verhandeln und nicht mit Bestrafen zu
tun. Diplomatie ist immer auf der Suche nach Lösungen. Es wird nach
gemeinsamen Ansätzen gesucht, anstatt sich in gegenseitigen Meinungen
festzufahren. Dazu gehört auch, den anderen nicht mit Argumenten und
Forderungen zu überfahren.
Der vorgelegte Programmteil zu China stellt aber Vorwürfe als Fakten dar, die in
dieser Form juristisch bis heute nicht bewiesen wurden, und auf dem
diplomatischen Parkett unnötig Blockaden erzeugen können.
Deutschland und die Welt haben einen berechtigten Anspruch über die
anhaltenden, angeblich eklatanten Menschenrechtsverletzungen informiert zu
werden. Solange aber den deutschen Behörden keine eigenen, stichhaltigen
Beweise hierzu vorliegen (Drucksache 19/18890 aus 2020: „Die Bundesregierung
bemüht sich zudem intensiv darum, dass sich auch Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung und Mitglieder des deutschen Bundestages ein eigenes Bild zu
den aus ihrer Sicht ungeklärten Fragen zu der Lage in Xinjiang machen können“),
wäre es diplomatisch ungeschickt, sich heute schon fest zu legen. Außenpolitik
kann nur bedeuten, Kriege zu verhindern, weltweite Herausforderungen gemeinsam
zu lösen, sich gegenseitig zu respektieren und dafür zu sorgen, dass in
Deutschland alle möglichst gesund und nach den Regeln des Grundgesetzes leben
können.
Mit der erweiterten Forderung der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für
Menschenrechte einen freien, ungehinderten Zugang nach Xinjiang zu ermöglichen
werden zwischenstaatliche Verwerfungen, aufgrund einzelner Schuldzuweisungen
vermieden, aber das Aufklärungsbedürfnis von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und
unabhängigen Menschenrechtsorganisationen trotzdem verfolgt.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN stehen für Klimaschutz und den Schutz der
Menschenrechte. Um diese beiden Themen nachhaltig verfolgen zu können, wäre
es kontraproduktiv den Einstieg in die nächste Bundesregierung mit einer
außenpolitisch scharfen Verurteilung Chinas, basierend auf Medienberichten, zu
beginnen. Dies könnte, sowohl für die von uns als gefährdet eingestuften Gruppen
in China, als auch für die in China aktive deutsche Wirtschaft (ca. 8000 deutsche
Unternehmen sind in China tätig) insgesamt, langfristig negative Auswirkungen
haben.
Die Passage zum Lieferkettengesetz ist nicht China spezifisch und daher nicht hier
extra zu erwähnen. Das Lieferkettengesetz wird zurecht in einem eigenen Kapitel
„Lieferkettengesetz europäisch umsetzen“ im Detail behandelt und trifft auf die
gesamte Welt zu.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Jürgen Kurz (KV Mayen-Koblenz) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 25%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-219-5 |
Eingereicht: | 25.04.2021, 05:53 |
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