Digitalisierung und neue Technologien verändern die Möglichkieten aller staatlicher und nichtstaatlicher Akteuere, Einfluss auf andere Staaten und deren Bevölkerung zu nehmen. Dies verlangt von allen Akteueren einen erhöhten Eigenschutz uns insbesondere die Resilienz gegen Angriffe aus dem Cyber- und Informationsraum, auch wen diese nicht militärisch veranlagt sind. Dabei kommt es darauf an, dass eigene staatliche Stellen verantwortungsvoll entlang von Leitlinien in diesem Bereich agieren.
Im Bereich der Rüstungskontrolle gilt es Initiativen und vertrauensbildende Maßnahmen zu fördern, auch wenn anzuerkennen ist, dass dies eine schwere und komplexe Aufgabe ist. Es muss sichergestellt sein, dass entsprechende Rüstungskontrollregime zugleich z.B. nicht die Möglichkeiten zur Internetzensur autoritärer Staaten legitimieren.
Entsprechende Selbstverpflichtungen auf den Verzicht eines militärischen Angriffs auf zivile Infrastruktur ist sehr wage und lässt zudem nicht-militärische Angriffe außen vor. Vielmehr gilt es den bereits bestehenden Rechtsrahmen der VN-Charta sowie des humanitären Völkerrechtes auch auf den Cyberraum auszudehnen.
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