Der Einsatz von Killerdrohnen wird von Menschenrechtsorganisationen und Staaten dem verbotenen Einsatz von Gas und Streubomben im Krieg gleichgesetzt. Er erhöht die Gefahr von Kriegsausbrüchen und der Tötung von nicht kriegsbeteiligten Zivilpersonen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | KV Friedrichshain-Kreuzberg (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-674 |
Eingereicht: | 28.04.2021, 14:33 |
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