Mit dieser Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Verteidigung von Menschenrechten auch durch Whistleblower - Snowden, Manning und Publizisten wie Assange erfolgt.
Diese beiden Beispiele zeigen auch, dass es zu kurz greift, bezüglich der akuten Gefährdung auf das Heimatland abzustellen - wir dürfen nicht zulassen, dass Snowden nur in Russland Schutz erhält und Assange unter unzumutbaren Bedingungen in England vor Gericht steht.
Wir brauchen wo immer möglich verbindliche und einklagbare Schutzansprüche, etwa Asylrecht, um sicherzustellen, dass die Verteidigung von Menschenrechten anhand objektiver Maßstäbe erfolgt und nicht an diplomatischer Opportunität - wir müssen diplomatischem Druck aus Russland, China, und auch die USA klare, einklagbare Regeln entgegensetzen.
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