Auslandseinsätze der Bundeswehr müssen hohen politischen und rechtlichen Ansprüchen genügen. Sie sollen aber als Ultima ratio möglich sein und nicht, etwa aufgrund des Agierens von Vetomächten im VN-Sicherheitsrat, der Willkür von Unrechtsstaaten und Aggressoren ausgelierfert sein. Die Entscheidung trifft der Bundestag.
Antrag Kapitel: | Kapitel 6: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | Rainer Lagemann (KV Steinfurt) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 21%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.I-01-155 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 17:39 |
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