BEGRÜNDUNG:
Bereits im Jahr 2018 hat der Haushaltsausschuss den Weg frei gemacht, für das Leasing eines bewaffnungsfähigen Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS), einer ferngesteuerten Aufklärungsdrohne und die Ausbildung an der ausgewählten Heron TP hat bereits Anfang 2019 begonnen. Nunmehr strebt die Bundeswehr danach, diese Systeme zu bewaffnen.
Der weltweite, teils völkerrechtswidrige Einsatz von Drohnen hat uns vor Augen geführt, dass ihr Einsatz, ohne parlamentarische Kontrolle und ohne Einbindung in einen festen Rechtsrahmen, womöglich die Schwelle für den Einsatz militärischer Gewalt senken und eine Entgrenzung der Kriegsführung vorantreiben könnte.
Zugleich sollten wir jedoch anerkennen, dass der verantwortungsvolle Einsatz bewaffneter Drohnen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Soldat*innen und Streitkräfte leisten kann, der andernfalls nicht oder nur mit anderen, ggf. nicht zweckmäßigen Mitteln, gewährleistet werden kann. Darüber hinaus verfügen wir mit der Parlamentsarmee Bundeswehr, dem Grundgesetz inklusive Wehrverfassung sowie dem Völkerstrafgesetzbuch über einen bewährten Rechtsrahmen, in dem die Bundeswehr auch bisher verantwortungsvoll den mandatierten Auftrag zur Anwendung militärischer Gewalt umgesetzt hat. Dabei stößt auch der Einsatz von Drohnen selbst in diesem Rahmen an keine rechtlichen Grenzen, die nicht auch beim Einsatz bereits vorhandener Mittel zu beachten wären.
Um berechtigten Sorgen Rechnung zu tragen, dass Drohnen die Schwelle zum Waffeneinsatz senken könnten, gilt es den Einsatz von Drohnen auf nur solche Situationen zu begrenzen, in denen Streitkräfte im Einsatz oder unschuldige Zivilist*innen in ihrer Sicherheit bedroht sind. Hierzu zählt auch für mehr Transparenz beim Einsatz jeglicher Wirkmittel durch diese Systeme zu sorgen sowie die Methoden und Entscheidungswege, die zu ihrem Einsatz führen, offenzulegen.
Kommentare