Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Philipp Schmagold (KV Plön) und 50 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 29%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erklärung: Die Anträge D-02 und D-03 wurden von den Antragsteller*innen als D-02/03 NEU zusammengefasst. Eine Abstimmung dieses Antrags findet daher nicht statt. |
Eingereicht: | 22.01.2022, 19:53 |
D-02: Deutschland soll gegen die Aufnahme von Atom und Erdgas in die EU-Taxonomie klagen!
Antragstext
Bündnis 90 / Die GRÜNEN bitten unseren Bundesvorstand und alle unsere Vertreter*innen in
Regierungsverantwortung darauf hinzuwirken, dass sich Deutschland bzw. die deutsche
Bundesregierung -hilfsweise das zuständige Bundesministerium- der Klage aus Österreich oder
Luxemburg anschließt oder alternativ eine eigenständige Klage gegen die Einstufung von
Atomenergie und Erdgas in die EU-Taxonomie initiiert.
Begründung der Dringlichkeit
1. Dieses Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe, aus der sich die prognostizierte Rechtswidrigkeit der Aufnahme von Atom und fossilem Gas in die EU-Taxonomie ergibt, wurde erst am 10. Januar und damit 3 Tage nach Antragsschluss veröffentlicht:
An dieser Stelle ein Dank an die Deutsche Umwelthilfe für das Engagement in dieser und in vielen wichtigen weiteren Angelegenheiten insbesondere für saubere Luft, Gesundheit und Klimaschutz.
2. Bisher konnte darauf gehofft werden, dass sich die deutsche Bundesregierung der Klage aus Österreich und Luxemburg von selbst anschließt, bisher gibt es dazu aber noch keine Signale.
3. Die Notwendigkeit zur Klage hat sich erst im Laufe des Verfahrens gezeigt und erst nach und nach gabe es entsprechende Aufforderungen der Umweltverbände, eine dementsprechende Klage zu führen. Diese Aufforderung der Umweltverbände, unserer wichtigen Verbündeten bei den anstehenden enormen Herausforderungen, sollten wir GRÜNE unterstützen.
Begründung
Österreich bereitet eine Klage dagegen vor, Investitionen in Gaskraftwerke oder Atommeiler als klimafreundlich einzustufen:
Die EU-Kommission will Atomkraft als grüne Energiequelle einstufen - und stößt damit auf entschiedenen Widerstand. Österreich droht mit einer Klage. Doch die Chancen, die Einstufung zu verhindern, stehen schlecht.
Luxemburg würde sich der Klage vermutlich anschließen:
Nach Österreich droht auch Luxemburg mit einer Klage: Es sei »tragisch«, dass die EU-Kommission Kernenergie und Erdgas als nachhaltig einstufen wolle. Damit würden Gelder für die Bekämpfung des Klimawandels blockiert.
Auch unsere europäischen GRÜNEN prüfen eine Klage. Unsere Rolle als GRÜNE in der deutschen Bundesregierung sollte nun sein, dass wir eine deutsche Beteiligung an der Klage gemeinsam mit Österreich, Luxemburg und ggf. weiteren EU-Staaten einfordern oder falls dies nicht umsetzbar ist eine eigenständige Klage aus Deutschland initiieren:
Die Umweltverbände, darunter BUND, Nabu, WWF und die Deutsche Umwelthilfe, fordern die Bundesregierung auch zur Klage auf. Wie Österreich und Luxemburg müsse Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
(...)
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) machte allerdings am Dienstag klar, dass er den Rechtsakt im Ganzen skeptisch sieht: Dieser sei "eigentlich falsch", sagte er. "Gas und nukleare Energie hätte es nicht gebraucht."
weitere Antragsteller*innen
- Franz Florian Krause (KV Hamburg-Wandsbek)
- Frédéric Zucco (KV Augsburg-Stadt)
- David Baltzer (KV Berlin-Kreisfrei)
- Angelika Uminski-Schmidt (KV Wolfenbüttel)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Detlef Wilske (KV Berlin-Lichtenberg)
- Sabine Hebbelmann (KV Odenwald-Kraichgau)
- Kajo Aicher (KV Bodenseekreis)
- Kevin Chen (KV Stuttgart)
- Aron Noah Skopp (KV Nürnberg-Stadt)
- Colin Christ (KV Heilbronn)
- Katja Raiher (KV Lüneburg)
- Henry König (KV Freiburg)
- Aron Hävernick (KV Berlin-Pankow)
- Henrik Helbig (KV Halle)
- Jascha Fabian (KV Wetterau)
- Hans Aust (KV Aachen)
- Christian Jacobs (KV Berlin-Kreisfrei)
- Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau)
- Danny Kröger (KV Köln)
- Kasimir Cesare Saladin Heldmann (KV Berlin-Pankow)
- Josepha Paula Kuhl (KV Berlin-Pankow)
- Elke Seidel (KV Potsdam-Mittelmark)
- Christian Eichenmüller (KV Erlangen-Stadt)
- Lucas Hohe (KV Emmendingen)
- Elke Struzena (KV Fürstenfeldbruck)
- Fritz Lothar Winkelhoch (KV Oberberg)
- Marlene Jahn (KV Berlin-Kreisfrei)
- Micha Greif (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Alaa Alhamwi (KV Oldenburg-Stadt)
- Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Rosalie Ost (KV Berlin-Pankow)
- Thomas Dikant (KV Berlin-Neukölln)
- Bernd Frieboese (KV Berlin-Reinickendorf)
- Sonja Gonschorek (KV Jena)
- Lukas Pilz (KV Heidelberg)
- Ingrid Bäumler (KV Cochem-Zell)
- Hubert Kreutzmann (KV Rheingau-Taunus)
- Tabitha Elkins (KV Erlangen-Stadt)
- Ulrike Bues (KV Pinneberg)
- Philipp Appenzeller (KV Freiburg)
- Elina Eickstädt (KV Hamburg-Wandsbek)
- Johannes Karl (KV Nürnberg-Stadt)
- Ali Demirhan (KV Herzogtum Lauenburg)
- Barbara Romanowski (Oberberg KV)
- Theresa Mader (KV Erlangen-Land)
- Tim Sedlmaier (KV Garmisch-Partenkirchen)
- Andreas Diebold (KV Heidelberg)
- Jochen Detscher (KV Stuttgart)
- Dorothea Gaumnitz (KV Erlangen-Land)
Kommentare
Barbara Romanowski:
Mit zweifacher Stimme gegen die Aufnahme der klimaschädlichen Erdgasverfeuerung und hochriskanten Atomkraft in die EU-Taxonomie!
Mit vereinten Kräften gegen Greenwashing von Atom und Erdgas!
Philipp Schmagold:
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/neues-rechtsgutachten-zu-eu-taxonomie-aufnahme-von-atom-und-gas-waere-rechtswidrig-deutsche-umwelth/
Philipp Schmagold:
"Grenzwerte für Gas aufgeweicht
Kritikpunkt Nummer eins für die Expertengruppe ist nicht etwa die Atomkraft, sondern das Thema Gas im Kommissionsentwurf. Insbesondere kritisiert die Plattform, dass die allgemein definierten Grenzwerte für den CO2-Ausstoß für Gaskraftwerke aufgeweicht wurden. Im Moment gilt ihre Stromproduktion nur als nachhaltig, wenn dabei weniger als 100 Gramm CO2 pro kWh entsteht. Im jetzigen EU-Entwurf gelten unter bestimmten Bedingungen Kraftwerke mit CO2-Emissionen von bis zu 270 Gramm pro kWh noch als grün. Diesen höheren Grenzwert möchte die EU-Kommission für Kraftwerke festlegen, die später von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden können. Sie dürfen sogar den höheren Grenzwert von 270 Gramm pro kWh zeitweise übersteigen. Der Clou: Ihren CO2-Ausstoß dürfen diese Werke mit einem Durchschnittswert über 20 Jahre berechnen. So könnten erstmal also große Mengen klimaschädlicher Gase in die Luft gehen, bevor die Kraftwerke dann mit Hilfe von Wasserstoff auf geringere Emissionen runtergehen. Auch indirekte Emissionen von Erdgas, etwa das sehr klimaschädliche Methan, das bei der Förderung entsteht, würden nicht berücksichtigt. So würde der Klimawandel noch erheblich befeuert, so die Mitglieder der Plattform in ihrer Stellungnahme." https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/eu-taxonomie-atomenergie-expertenrat-101.html
Horst Peter Preßler-Höft:
umzingelt im Quartier LEOPOLD. In Straßburg findet man sie hingegen häufiger disloziert im ELSASS, d.h. nicht ohne Grund im MEKKA der Gourmands.
NB: METHAN emittiert übrigens noch sehr viel umweltschädlicher als CO2 in die Atmosphäre!
FYI: Bei einer "Delegierten VO handelt es sich EU-rechtlich um eine Durchführungs-VO, die sich auf eine Grund-VO bezieht und diese bei Bedarf zusätzlich interpretiert. Die D-VO darf die G-VO im Prinzip nicht majorisieren, was in praxi leider nicht immer befolgt wird. Und so liegt der Fall hier. D.h., eine Normenkontrollklage vor dem EuGH sollte im Lichte dieser Rechtsnorm eigentlich eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben.
Weil in diesem Kontext jedoch enorme Subventionsbeträge für die beteiligten Akteure auf dem Spiel stehen, wird die aktuelle TAXONOMIE der Kommission zum supranationalen Politikum und damit zum Spielball der üblichen Verdächtigen in der UNION.
Eine resiliente ratio decidendi wäre daher einem obiter dictum seitens des EuGH der Vorzug zu geben.
H P
P H
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