Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Mario Hüttenhofer (KV Konstanz) und 146 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 41%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Erklärung: Die Anträge D-02 und D-03 wurden von den Antragsteller*innen als D-02/03 NEU zusammengefasst. Eine Abstimmung dieses Antrags findet daher nicht statt. |
Eingereicht: | 25.01.2022, 14:21 |
D-03: EU-Taxonomie: Klare Kante gegen Atom und Gas – kein Greenwashing!
Antragstext
Die Antragssteller*innen bitten die BDK, sich die Forderungen in diesem Antrag zu eigen zu
machen und zu beschließen.
Die EU Taxonomie und ihre Fortentwicklung:
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Positivliste der nachhaltigen Technologien. Sie soll
Leitlinien für die notwendigen zukunftsorientierten Investitionen beim wirtschaftlichen
Umbau Europas geben. Im Juni 2020 wurde sie Gesetz. Im April 2021 wurden von der Kommission
die Technologien benannt, die nachhaltig und „grün“ sind. Am 31.12.2021 hat die EU-
Kommission in einer zweiten Ergänzung auf Druck einiger Mitgliedsstaaten vorgeschlagen,
Atomkraft und Erdgas diesem Katalog hinzuzufügen. Statt die Technologien und die
wirtschaftlichen Felder für den dringend nötigen klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft zu
benennen, verwischt die Taxonomie nun die Grenzen zwischen Nachhaltigkeit und unerwünschten,
kurzfristig orientierten Investitionen. Für das Klima ist dieser Kompromiss fatal:
Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas sind jetzt trotz der Einschränkungen
grundsätzlich mit Investitionen in erneuerbare Energien gleichgestellt. Damit gibt die
Taxonomie das Ziel auf ausschließlich nachhaltige Investitionen zu benennen und verhindert
damit wirksamen Klimaschutz. Die Taxonomie, die ursprünglich Greenwashing bekämpfen sollte,
wird selbst zum größten Instrument von Greenwashing.
I. Atomkraft
Die Aufnahme von Atomkraft in die EU Taxonomie ist angesichts der Opfer vergangener
Atomkatastrophen falsch und geschichtsvergessen – und zudem gefährlich für unsere Sicherheit
in Europa. Die nach wie vor ungeklärte Entsorgung der Abfälle, welche die Umwelt mehrere
Hunderttausend Jahre schädigen, ist das genaue Gegenteil von „nachhaltig“! Die Kernenergie
birgt zudem hohe Sicherheitsrisiken und statt die Umwelt zu schützen, verschmutzt sie die
Umwelt nachhaltig. Die Verleihung eines Nachhaltigkeitssiegels an Atomkraft zweckentfremdet
für den ökologischen Umbau dringend benötigte Investitionen und gefährdet die
Glaubwürdigkeit des Europäischen Green Deal. Es sei bemerkt, dass die Atomkraftnuztung in
keiner einzigen der vielen bereits existierenden Nachhaltigkeitszertifizierungen genannt
wird.
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/siegelkunde
II. Erdgas
Fossiles Gas verursacht entlang seiner Gewinnungs- und Transportkette große Mengen
klimaschädlicher Treibhausgase, insbesondere durch den Hauptbestandteil Methan. Methan ist
bis 82 mal klimaschädlicher als CO2 über 20 Jahre betrachtet (IPCC AR6). Derzeit verdrängt
Erdgas immer mehr Kohle und Öl aus der Gewinnung Wärme und Strom. Bei seiner Verbrennung
entsteht zwar etwas weniger CO2, doch es bleibt ein fossiler Energieträger, der unser Klima
zerstört. Wie kann ein Gaskraftwerk, das Erdgas verfeuert, also nachhaltig sein? Auch dafür
hat der Vorschlag der Kommission eine Antwort, z.B. durch die Beimischung anderer
Brennstoffe, sowie durch Carbon Capture and Storage (CCS, CO2‑Abtrennung und -einlagerung).
CCS ist jedoch ein Verfahren, das nicht ausreichend erprobt und gesellschaftlich umstritten
ist, zudem verbrauchtes selbst sehr viel Energie. Das Umweltbundesamt meint deshalb: „Ob die
als Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnete Technik dieses Versprechen halten kann,
ist jedoch noch nicht geklärt und gegenwärtig Thema verschiedener Forschungs- und
Pilotprojekte.“ Mit dem Vorschlag der Kommission wird damit auch indirekt diese
unausgereifte Technologie für nachhaltig erklärt. Es wird nicht bestritten, dass in
Deutschland, in kleinem Umfang, Gaskraftwerke, die mit grünem Wasserstoff befeuert werden,
als Spitzenlastkraftwerke gebraucht werden. Leider hat sich die Kommission dazu entschieden
Gaskraftwerke mit beiden Brennstoffen, sowie den noch undefinierten Low Carbon Gases für
nachhaltig zu erklären.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzung-
belastungen/carbon-capture-storage#grundlegende-informationen
Atomkraft und Erdgasnutzung dürfen nicht Teil der Taxonomie werden, weil sie nicht Teil der
Zukunft sind!
Wir fordern deshalb, dass Deutschland ein Veto gegen die Aufnahme von Atomkraft,
Erdgasverbrennung und bisher unerprobter Technologien in die Taxonomie einlegt und sich bei
der EU-Kommission dafür stark zu macht, dass weder Atomenergie noch fossiles Gas als
nachhaltig eingestuft werden.
Die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die
Grünen erwartet daher...
… dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung und die Fraktion sich eindeutig für eine
Ablehnung des Vorschlags der EU-Kommission aussprechen, Nutzung von Atomkraft und Erdgas als
nachhaltig und damit förderwürdig einzustufen,
...dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung und die Fraktion sich zum jetzigen
Zeitpunkt gegen die Einstufung von Carbon Capture and Storage als emissionsmindernd,
nachhaltig und damit förderwürdig aussprechen,
… dass die grünen Mitglieder der Bundesregierung und die Fraktion die Bundesregierung
auffordern, sich der Klage Österreichs und Luxemburgs in der Sache anschließen und Gespräche
mit Regierungen weiterer EU-Länder zu führen, in der Erwartung, dass diese sich ebenfalls
der Klage anschließen,
...dass die grünen Mitglieder der Greens/EFA Fraktion im europäischen Parlament eine
Initiative starten, einen EP-Beschluss herbeizuführen, der die Kommission dazu zwingt,
diesen Entwurf zurück zuziehen und zu überarbeiten.
Begründung der Dringlichkeit
Dringlichkeitsbegründung:
Das auslösende Ereignis, die Vorlage der EU-Taxonomie-Verordnung lag am 31.12.2021 NACH Antragsschluss für diese BDK.
Begründung
Was ist Ziel und Zweck der Taxonomie?
Vorweg: Die EU-Taxonomie entscheidet nicht darüber, wie welches EU-Mitglied seinen Energiemix aufzustellen hat.
Die Taxonomieverordnung legt sechs Nachhaltigkeitsfelder fest:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Gelistet werden Tätigkeitsfelder/Technologien, die dazu beitragen, die sechs genannten Umweltziele der EU zu erreichen. Eine für ein Ziel vorteilhafte Tätigkeit/Technologie darf dabei keine Nachteile für die anderen Ziele haben: „Do No Significant Harm“ (DNHS-Bedingung). Die Taxonomie Verordnung soll damit als Orientierung für den ökologischen nachhaltigen Umbau der EU-Wirtschaft dienen und für Investor*innen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger*innen Richtschnur sein. Sie ist damit ein wichtiges Instrument für öffentliche Banken in der Kreditvergabe bei Nachhaltigkeitsprojekten, für das Auflegen von als „nachhaltig“ beworbener Fonds, für Konsument*innen beim Anlegen ihrer Ersparnisse in beispielsweise derartige Fonds oder auch bei der Vergabe von Subventionen durch die öffentliche Hand.
Wird die jetzt vorgelegte Taxonomie-Ergänzung umgesetzt, würden die eindeutig klimaschädliche Erdgasverfeuerung und die umweltschädliche und hochriskante Atomkraft, trotz der offensichtlich verletzten DNHS-Bedingung anerkannt und zu notwendigen, „grünen“ Übergangstechnologien erklärt. Dabei gibt es in Form von Wind, PV und anderer EE kostengünstige und wirklich nachhaltige Alternativen. Ein verheerendes Signal für Wirtschaft und Finanzmärkte!
Atom:
50 Milliarden Euro für die bestehenden Kernkraftwerke in der EU und nochmal 500 Milliarden für Meiler der „neuen Generation“ – so viel Investitionsbedarf bis 2050 peilt EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton an. In seinem Interview meinte der Franzose damit nicht zuletzt die AKWs seines Heimatlandes. Frankreich hat deshalb so sehr auf die Aufnahme der Atomenergie in die EU-Taxonomie gedrängt, weil es seine militärischen Machtansprüche (atomar betriebene U-Boote und Flugzeugträger) nicht ohne eine funktionierende zivile Atomwirtschaft aufrechterhalten kann. Dies wird sogar offen eingeräumt – Macron: „Ohne zivile Kernenergie keine militärische Atomenergienutzung.“ (https://www.heise.de/tp/features/Atomkraft-Ausbau-in-Frankreich-Ohne-zivile-Kernenergie-keine-militaerische-Nuklearmacht-6219628.html?seite=all) Durch die „zivile Nutzung“ steht alles zur Verfügung, was für die militärische gebraucht wird: hochangereichertes Uran, Plutonium, heiße Zellen, Forschungseinrichtungen und Geheimhaltung.
Die existierenden AKW sind alt und größtenteils marode, Neubauten gibt es seit den 1990ern keine mehr. Ein besonders fragwürdiges Projekt, der EPR Flamanville 3 in Frankreich hat mindestens elf Jahre Verspätung und wird statt ursprünglich veranschlagter 3,3 Mrd Euro über 19 Mrd. Euro kosten. Der Atomwirtschaft fehlt seit Jahrzehnten das Geld, hier kommt die EU-Taxonomie ins Spiel, welche die Atomenergie als nachhaltig etikettieren soll. So wird die Aufnahme der Atomenergie in die EU-Taxonomie in Frankreich bereits in die Finanzplanung für die im November angekündigten Neubauten als Fakt vorausgesetzt.
Kann Atomenergie tatsächlich nachhaltig sein?
Die Antwort lautet ohne Einschränkung nein! Es ist ein politischer Skandal, dass eine Risikotechnologie, die in der Vergangenheit bereits unglaubliches Leid über unzählige Menschen gebracht hat, mit der Rettung unseres Klimas in Verbindung gebracht wird. Die Atomkraft entspricht nicht den Anforderungen, die die Taxonomie selber definiert:
1. Im Kampf gegen die Klimakrise spielen Atomkraftwerke keine Rolle mehr
Der Beitrag der AKWs zur weltweiten Energiegewinnung ist mit zwei bis drei Prozent äußerst gering und kann in dem für die Bewältigung der Klimakrise relevanten Zeitraum bis 2035 auch nicht mehr relevant erhöht werden.
2. Atomkraft ist keine zuverlässige Energiequelle
Die Geschichte der Atomkraftwerke ist eine Geschichte des Versagens. Allein im Zeitraum 2001-2010 gab außerhalb von Deutschland 32 Störfälle . Weltweit gab es seit den 40er Jahren 33 Zwischenfälle, die als Unfälle klassifiziert wurden und nicht vergessen werden dürfen die Super-GAUs von Tschernobyl und Fukushima.
Frankreich musste in der Vergangenheit Energie aus Deutschland beziehen, weil viele seiner Atomkraftwerke keinen Strom lieferten, auch aktuell kämpft das Nachbarland mit etlichen Ausfällen.
Die Atomkraft hängt auch von der Verfügbarkeit von Uran ab, beim jetzigen Bedarf wird je nach Angaben von BGR und OECD die dynamische Verfügbarkeit von Uran zwischen 20 - 200 Jahren angenommen.
3. Neue Technologien machen Atomkraft weder sauberer noch sicherer
Kleinere Atomreaktoren, sogenannte “small module reactors” (SMR), sollen angeblich geringere Risiken bergen. Will man die gleiche Menge Energie erzeugen, summieren sich – durch die wesentliche größere Anzahl von Kraftwerken – auch die Gefahren. Bei einer Kernspaltung entsteht unabhängig vom Reaktorkonzept Strahlung und radioaktiver Abfall, auch mit kleineren Reaktoren.
4. Die Frage nach sicheren Endlagern ist nicht gelöst
Auch nach siebzig Jahren zivil genutzter Atomkraft weiß niemand, was mit dem strahlenden Müll letztlich passieren soll. Brennstäbe müssten sicher für mehr als 1 Million Jahre hunderte von Metern unter der Erde lagern. Bisher gibt es kein einziges fertiges Lager für den Atommüll, das den formulierten Anforderungen gerecht würde – weltweit!
5. Das Risiko ist zu groß
Tschernobyl und Fukushima waren keineswegs die schlimmsten Atomkatastrophen, die denkbar sind. Betroffene Gebiete sind über Generationen unbewohnbar geworden. Die Folgen der Tschernobyl- und Fukushima-Katastrophen sind bis heute nicht bewältigt.
Zudem wird die Gefahr eines gezielten terroristischen Angriffs auf Atomanlagen, auch auf scheinbar harmlose Anlagen wie Zwischenlager, völlig unterschätzt. Gerade die überalterten europäischen Anlagen entsprechen vielerorts nicht mehr heutigen Sicherheitsstandards.
6. Atomenergie ist nicht umweltfreundlich
Uran und entstehendes Plutionium sind nicht nur radioaktiv, sondern auch giftig. Atomenergie verursacht angefangen beim Uranbergbau bis zur Endlagerung enorme Umweltschäden.
Erdgas:
Deutschland hat zu lange gezögert, die Erneuerbaren Energien auszubauen und aus der Stromerzeugung durch Kohle auszusteigen.Parallel dazu wird auch der Strombedarf durch die erforderliche Elektrifizierung von Verkehr und Industrie ansteigen. Da kommen Erdgaskraftwerke einigen als „Übergangstechnologie“ gerade recht. Doch der breite Einsatz von Erdgas in der Energieerzeugung führt zu einem „Lock-in“ und im schlimmsten Fall zum Verlust von milliardenschweren Investitionen. Dabei sind Gaskraftwerke eine Technologie die spätestens 2045 nur noch bei gravierenden Stromengpässen während „Dunkelflauten“ genutzt werden soll und dann auch nur mit grünem Wasserstoff, auch die Gasnetz-Infrastruktur muss in dieser Zeit angepasst werden und wäre betroffen. Es drohen die Verfehlung der Klimaziele und der vorzeitige Wertverlust von Investitionen, so genannten stranded assets, in ungeahnter Größenordnung. Aber genau diesen Fehlanreiz setzt die jüngste Ergänzung der EU-Kommission zur Taxonomie.
Ist die Nutzung von Erdgas und die Errichtung von Gaskraftwerken ökologisch nachhaltig?!
Nein, selbstverständlich nicht. Jedes einzelne Methanmolekül aus fossiler Quelle schadet unserem Klima. Nachhaltig im Sinne des Klimaschutzes ist nur der dauerhafte Verzicht auf Erdgas. In Anbetracht der Geschwindigkeit der zunehmenden Erderhitzung, sollen nach dem Paris Abkommen, alle Industriestaaten noch vor 2050 klimaneutral sein. Die EU hat sich Klimaneutralität bis 2050 verordnet, Deutschland bis 2045 und Umweltverbände fordern diese bis 2035. Für Brückentechnologien ist es deshalb einfach zu spät. Gefördert werden sollten nur Kraftwerke, die keine Treibhausgase emittieren. Das heißt allerdings nicht, dass wir in Deutschland auf Gaskraftwerke ganz verzichten können. Doch sollten Gaskraftwerke eine Ausnahme sein, als Spitzenlast- bzw. Reservekraftwerke fungieren und mit grünem Wasserstoff betrieben werden. Aber genau das fordert der Vorschlag der EU-Kommission eben nicht.
Die Taxonomie-Änderung der EU-Kommission sieht in einer Übergangsregelung vor, dass alle Gaskraftwerke als nachhaltig gelten, die noch bis einschließlich 2035 nicht mehr als 50% Erdgas mitverfeuern. Auch nach 2035 sind Kraftwerke nachhaltig, die 100g CO2/kWh ausstoßen, (ca. 20% Erdgas mitverfeuern) und CCS oder „any form of abatement“ nutzen.
Eine Begrenzung im Einsatzzweck, also auf Spitzenlastkraftwerke oder die Vorgabe zur 100% Nutzung von grünem Wasserstoff ab 2030, gibt es im Vorschlag nicht. Dadurch werden gemischt befeuerte Gaskraftwerke für zukunftsfähig erklärt, einer PV und Windkraftanlage gleich gestellt und konkurrieren mit ihnen um die Investitionsmittel. Die Regelungen in der Taxonomie zu Gaskraftwerken stehen den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und dem 1.5°C Pfad entgegen.
Schafft die EU Taxonomie damit Transparenz für Anleger*innen?
Ganz klar: nein! Durch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung wird es zukünftig möglich, dass sich hinter Finanzprodukten, die als nachhaltig gelabelt sind, auch klimaschädliche Erdgasnutzung verbirgt. Greenwashing par excellence! Das muss unbedingt verhindert werden. Auch wird umstrittener blauer Wasserstoff, also aus Erdgas hergestellter Wasserstoff bei dem CO2-abgeschieden wird, unter dem Label der „low carbon gases“ gleich ebenfalls zu grün und nachhaltig erklärt.
Weiterführende Informationen:
Entwurf der EU-Kommission zur Ergänzung der Taxonomie:
https://www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2022/01/draft-CDA-31-12-2021.pdf
Offener Brief von 129 NGOs an den Bundeskanzler:
https://ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Offener_Brief_an_Olaf_Scholz_zur_Taxonomie.pdf
Reaktionen Österreichs und Luxemburg:
https://www.rnd.de/politik/oesterreich-und-luxemburg-klagen-gegen-eu-kommission-wegen-streit-um-kraftwerke-ZR63U7MXXGD6CBBCPMZU2TD6SI.html
.ausgestrahlt - EU-Taxonomie analysiert: Yellow Deal statt Klimaschutz
https://www.ausgestrahlt.de/blog/2022/01/05/eu-taxonomie-analysiert-yellow-deal-statt-klimaschutz/
Stellungnahmen von Umweltverbänden zu Erdgas in der Taxonomie:
https://www.clubofrome.org/impact-hubs/rethinking-finance/eu-taxonomy-reaction/
EU-Taxonomie laut Gutachten verfassungswidrig – Frist für Stellungnahmen verlängert
https://www.pv-magazine.de/2022/01/12/eu-taxonomie-laut-gutachten-verfassungswidrig-frist-fuer-stellungnahmen-verlaengert/
IPCC 6th Assessment Report – Daten zur Klimawirksamkeit von Methan, IPCC AR6 WGI, Table 7.15
https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_SPM_final.pdf
https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_Full_Report_smaller.pdf
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- D-03-001 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-003 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-003-2 (Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße), Eingereicht)
- D-03-019 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-033 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-036 (Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße), Eingereicht)
- D-03-053 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-053-2 (Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße), Eingereicht)
- D-03-057 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-059 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-062 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-065 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-069 (Bundesvorstand (beschlossen am: 24.01.2022), Eingereicht)
- D-03-069-2 (Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße), Eingereicht)
- D-03-069-3 (Philippe Youssef Garduno Diaz (KV Barnim), Eingereicht)
Kommentare
Dirk Zimmermann:
Karl-Wilhelm Koch:
Der Europavertrag verbietet die Regelung „wesentlicher Aspekte“ durch delegierten Rechtsakt der Kommission ausdrücklich. Eine Analyse von Christoph von Marschall
Der Tagessiegel, 23.01.2022
Die Vorgaben der EU-Kommission für die Förderung von Atom- und Gaskraftwerken sind nach Einschätzung des EU-Experten Götz Reichert „rechtlich wirkungslos“. Im Falle einer Klage, die einige EU-Staaten bereits angekündigt haben, müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) sie für „nichtig“ erklären, sagt der Leiter der Abteilung für europäisches Energierecht am Centrum für europäische Politik (cep) im Gespräch mit dem Tagesspiegel.
https://www.tagesspiegel.de/politik/guetesiegel-fuer-atomkraft-und-gas-rechtsexperte-erwartet-eugh-aus-fuer-die-taxonomie/28000234.html
Philipp Schmagold:
"Grenzwerte für Gas aufgeweicht
Kritikpunkt Nummer eins für die Expertengruppe ist nicht etwa die Atomkraft, sondern das Thema Gas im Kommissionsentwurf. Insbesondere kritisiert die Plattform, dass die allgemein definierten Grenzwerte für den CO2-Ausstoß für Gaskraftwerke aufgeweicht wurden. Im Moment gilt ihre Stromproduktion nur als nachhaltig, wenn dabei weniger als 100 Gramm CO2 pro kWh entsteht. Im jetzigen EU-Entwurf gelten unter bestimmten Bedingungen Kraftwerke mit CO2-Emissionen von bis zu 270 Gramm pro kWh noch als grün. Diesen höheren Grenzwert möchte die EU-Kommission für Kraftwerke festlegen, die später von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden können. Sie dürfen sogar den höheren Grenzwert von 270 Gramm pro kWh zeitweise übersteigen. Der Clou: Ihren CO2-Ausstoß dürfen diese Werke mit einem Durchschnittswert über 20 Jahre berechnen. So könnten erstmal also große Mengen klimaschädlicher Gase in die Luft gehen, bevor die Kraftwerke dann mit Hilfe von Wasserstoff auf geringere Emissionen runtergehen. Auch indirekte Emissionen von Erdgas, etwa das sehr klimaschädliche Methan, das bei der Förderung entsteht, würden nicht berücksichtigt. So würde der Klimawandel noch erheblich befeuert, so die Mitglieder der Plattform in ihrer Stellungnahme." https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/eu-taxonomie-atomenergie-expertenrat-101.html
Peter Selmke:
Die Begründung des Antrags könnte noch deutlicher machen, warum Methan so gefährlich ist. Der naive Leser könnte denken „na und, das wird doch verbrannt und ist dann weg, kommt nicht in die Atmosphäre!“.
Der Brief der 126 NGOs macht es schon deutlicher, dass viel Methan in der Förderungs- und Transportkette eben emittiert wird, selbst der lässt aber aus, warum, nämlich dass die Förder- und Transport-Anlagen massiv unter Lecks und Methanschlupf leiden, deren Behebung mutmaßlich soviel Zeit und Geld kosten würde, dass das auch für die Klimarettung zu spät käme, ganz abgesehen davon, dass das Geld auch für die EE fehlte und dass das im korrupten autoritären Russland niemand wirksam kontrollieren könnte! So soll bereits heute ca. 1 Viertel der laufenden Verschlimmerung des Klimas aus Methan resulitieren. Die aufgeweichten Grenzwerte für über 20 Jahre (!!) sind noch ein extra-Skandal, besonders wenn man an die Prognose der IPCC denkt, dass die 1,5 Grad-Marke bereits ca. 2030 droht überschritten zu werden, und diese 1,5 Grad sind ja auch deshalb so wichtig, weil darüber wahrscheinlich die Kippunkte völlig überschritten sind, die schon begonnenen selbstverstärkenden Prozesse vollends in Gang sind, falls die überhaupt noch auf die 1,5 Grad weltweit warten, die ja in der Arktis schon jetzt erreicht oder übertroffen sind..
Mario Hüttenhofer:
Hier die Stelle in der Begründung der Ergänzung zur Taxonomie durch die EU-Kommission:
"As regards natural gas, this Delegated Regulation builds on the recommendations of the
Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG), a Commission expert group
composed of diverse private and public sector stakeholders set up in 2018."
S.2 - https://www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2022/01/draft-CDA-31-12-2021.pdf
Mario Hüttenhofer:
meine Kurzfassung: Atomkraft geht gar nicht, aber die Anforderungen für Erdgas sind zu streng!
Die Bundesregierung moniert u.a. in Ihrer Stellunganhme dass die Treibhausgasgrenzwerte für Gaskraftwerke zu eng gefasst sind und verlangt eine Aufweichung.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/stellungnahme-bundesregierung-taxonomie.pdf
Es ist deshalb unbedingt notwendig, die auch zu anfangs von Ministerin Steffi Lemke vertretene Position zu stärken:
Wenn man 2045 klimaneutral sein will, dann darf man nicht bis 2030 Gaskraftwerke mit Erdgasbefeuerung genehmigen und selbstverständlich auch nicht fördern bzw. für nachhaltig erklären.
In der Eröffnungsbilanz des BMWK ist zu dem folgender Plan der Bundesregierung zu finden. Das noch weniger zur Stellungnahme passt.
Zitat, S.15: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/220111_eroeffnungsbilanz_klimaschutz.pdf
"In einem dritten Schritt wird der Ausstieg aus der fossilen Gasnutzung folgen. Dabei wird der Ein-
satz von fossilem Gas zur Stromerzeugung schrittweise reduziert und teilweise durch grünen Was-
serstoff ersetzt. Laut dem 1,5-Grad-Pfad der Internationalen Energieagentur ist es notwendig, dass
die Industrieländer im Stromsektor das Ziel der **Klimaneutralität bis 2035** erreichen. "
Wann möchte man denn anfangen Erdgas zu reduzieren, wenn nicht direkt heute?!
Die Schlussfolgerung kann auch aus klimawissenschaftlicher Sicht nur sein: Keine neuen Erdgaskraftwerke. Selbst Gaskraftwerke mit Wasserstoff nur als Reservekraftwerke. Stattdessen massiver Ausbau EE, Speicher und Netz!
Peter Selmke:
Philippe Youssef Garduno Diaz:
Philippe Youssef Garduno Diaz:
Horst Peter Preßler-Höft:
Wieviele Windräder benötigt man allein dafür?!...
Dies ist keine LÖSUNG, sondern Teil des Problems!
H P
P H
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