Veranstaltung: | 47. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Mario Hüttenhofer (KV Konstanz) und 69 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 26%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 17.12.2021, 18:01 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S-23: Unabhängigkeit des Bundesvorstandes wahren - Trennung von Amt und Mandat stärker verankern!
Antragstext
Es wird beantragt die Satzung von Bündnis 90 / Die Grünen Bundesverband wie folgt zu ändern:
§16 Abs. 5 bisher:
Im Bundesvorstand dürfen nicht mehr als 2 Mitglieder Abgeordnete sein.
Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende im
Bundestag, in einem Landtag, im Europäischen Parlament oder Mitglieder der
Bundesregierung, einer Landesregierung oder der Europäischen Kommission
sein. Werden in Satz 2 bezeichnete Personen in den Bundesvorstand gewählt o-
der erlangen Mitglieder des Bundesvorstandes ein solches Amt, so haben sie ei-
nes der Ämter in einer Übergangsfrist von acht Monaten niederzulegen.
§16 Abs. 5 Neu:
Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende oder Abgeordnete
im Bundestag, in einem Landtag, im Europäischen Parlament oder Mitglieder der
Bundesregierung, einer Landesregierung oder der Europäischen Kommission
sein. Werden zuvor bezeichnete Personen in den Bundesvorstand gewählt
oder erlangen Mitglieder des Bundesvorstandes ein solches Amt, so haben sie
eines der Ämter in einer Übergangsfrist von acht Monaten niederzulegen.
Begründung
Begründung:
Die erstmalige Kandidatur von zwei Bundestagsabgeordneten für das höchste Parteiamt, den Vorsitz des 6-köpfigen Bundesvorstandes, macht eine Auseinandersetzung mit der Frage nötig: Ist eine starke, unabhängige Parteiführung mit dem Mandat eines Bundestagsabgeordneten vereinbar, oder nicht?
Wir, die Antragssteller:innen glauben, unabhängig von der Qualifikation und dem Engagement der Kandidat:innen, dass Mandat und höchstes Parteiamt nicht vereinbar sind.
Wir bitten deshalb die Delegierten der BDK, sich für die oben genannte Satzungsänderung auszusprechen.
Hier die Gründe im Einzelnen:
Es besteht ein fundamentaler Interessenskonflikt zwischen den Aufgaben eines Abgeordneten, einer Abgeordneten und einer/einem Bundesvorsitzenden von Bündnis 90 / Die Grünen.
Ein Abgeordneter hat die Regierungspolitik, also auch die erarbeiteten Positionen mit anderen Parteien zu unterstützen, damit die Regierungskoalition handlungsfähig bleibt. Der oder die Vorsitzende des Bundesvorstandes hat die Haltung der Partei zu vertreten. Dazu mag es auch manchmal nötig sein die Regierung, insbesondere die anderen Regierungsparteien, zu kritisieren. Ein MdB ist nach dem Grundgesetz frei in seiner Entscheidung und ein Mitglied des BuVo ist gebunden an die Entscheidungen der BDK, an unsere Statuten, an unser Grundsatzprogramm und an die Beschlüsse des BuVo. Ein Interessenkonflikt ist nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich.
Damit die Partei aber lebendig und aktiv bleibt, damit Politikansätze und Inhalte von unten nach oben durch die Partei transportiert werden, dafür braucht es einen standfesten, unabhängigen Bundesvorstand, einen Bundesvorstand ohne Sprech- und Denkverbote, der sein Ohr an der Mitgliederbasis und an den Parteigremien hat und dessen Interessen vertritt.
Basisdemokratie, Vielfalt, Trennung von Amt und Mandat sind grüne DNA von Anbeginn. Das ist der grüne Way of Life und die Art wie wir Politik machen. Das hat uns stark gemacht und das ist unser Erfolgsrezept. Das sollten wir nicht gefährden.
Stichwort Vielfalt. Auch der Vielfalt läuft es zu wieder, wenn zwei Ämter mit einer Person besetzt werden. Wir fordern Vielfalt und Beteiligung von möglichst vielen Menschen in der Partei. Wir fordern die Beteiligung von Queeren, von Realos, von Linken, von Bayern und von Hamburgern und was es sonst noch alles für Gruppen und Strömungen in unserer bunten Partei gibt. In einer vielfältigen Besetzung und durch die Einbindung möglichst vieler Menschen kommen die besten Entscheidungen zu stande.
Machtverteilung innerhalb der Partei. Die Besetzung des Vorstandes mit Fraktionsvorsitzenden und Regierungsmitgliedern war auch bisher schon unvereinbar mit diesem Amt. Das ist gut so. Denn die Partei, insbesondere der Bundesvorstand, muss ein eigenes Machtzentrum, neben der Fraktion und den Regierungsmitgliedern sein, damit es wirksam Einfluss nehmen kann.
Nur die letzten zwei Bundesvorstände in der langen Geschichte von B’90 / Die Grünen hatten jemals MdBs als Vorsitzende und noch nie war die Doppelspitze ausschließlich mit Abgeordneten besetzt. Immer war es so, dass es ungeschriebenes Gesetz war, sich von der einen oder der anderen Aufgabe zu trennen.
Neben Interessenkonflikten, Vielfalt und Machtverteilung gibt es aber auch ganz praktische Probleme:
Wie können zwei Full-Time Jobs, BuVo-Vorsitz und Mandat zeitlich unter ein Hut gebracht werden? Wir glauben, dass das nicht geht. Es ist für beide Tätigkeiten abträglich. Ein 24h Tag ist schon nicht genug für einen dieser Jobs. Eine Trennung ist wesentlich effektiver und wirksamer.
Ungeregelt ist auch bisher, wer zurück zu stehen hat, wenn sich weitere Abgeordnete für die restlichen Positionen des Bundesvorstandes bewerben. Auch aus diesem Grund ist eine Klarstellung nötig. Unserer Ansicht nach ist die fairste: mit Mandat kann man sich nicht für den BuVo bewerben.
Und die Praxis zeigt auch, dass es besser ist, Parteiamt und Mandat nicht zu verbinden. Bis auf wenige Ausnahmen sind Landesvorstände nicht mit Abgeordneten besetzt. Es ist sogar so, dass regelmäßig Landesvorstände bei Übernahme von Mandaten aus dem Vorstand austreten, damit frische Gesichter nachrücken können, damit sich die Organisation verjüngen kann.
Wir hoffen dass Euch unsere Argumente überzeugen.
Kommentare
Claudia Laux:
Karl-Wilhelm Koch:
Horst Peter Preßler-Höft:
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Harald Höppner:
Micha ist nun Staatssekretär und Annalena Außenministerin.
Mir ist nicht wirklich klar wie man sein Bundestagsmandat vollumfänglich wahrnehmen kann wenn es einen 2. Fulltime Job zu bewältigen gibt.
Auf unserer Landesmitglieder Versammlung habe ich diese Woche diesbezüglich nachgefragt aber leider keine Antwort bekommen.
Bitte klärt mich auf wenn ich falsch liege, aber wieso können diese Abgeordneten nicht ihr Amt abgeben und einer Nachwuchs Politikerin die Chance geben sich im Bundestag zu engagieren ?
Ich habe mich im Wahlkampf nicht dafür engagiert das gewählte Abgeordnete ihr Jobs horten, ich möchte gerne das so viele grüne Politikerinnen ihre Chance bekommen unsere Politik mitzugestalten.
Claudia Laux:
Bei Annalena sehe ich es aber genauso wie Du. Siehe hierzu auch folgenden Link, aus dem sich ergibt wie viele Bundesminister wir bereits hatten, die kein Bundestagsmandat hatten: https://www.bundestag.de/resource/blob/196258/6adb6a6d5f551ea87c8c88db7c0cd1db/Kapitel_06_08_Regierungsmitglieder_ohne_Bundestagsmandat-data.pdf
Harald Höppner:
Können wir den Antrag zur BDK zur Trennung von Amt & Mandat auch auf das Amt der Bundesministerinnen ausweiten ?
Als die Antragsfrist zur BDK abgelaufen war war ja noch nicht ersichtlich das Bundestagsabgeordnete die Bundesministerinnen werden ihr Bundestags Mandat nicht an Nachrücker abgeben.
Karl-Wilhelm Koch:
Claudia Laux:
Mario Hüttenhofer:
Claudia hat eigentlich das wesentliche gesagt.
Die Trennung von Amt und Mandat bei Minister:innen bzw. beamtete Staatsekretär:innen und Ihre Abgeordnetenmandate halte ich ebenfalls für geboten.
Dass auch viele weitere Mitglieder eine solche Trennung für geboten halten, zeigt auch die in Sachsen stattfindende Diskussionen über das Mandat von Steffi Lemke.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wahlen/bundestagswahl/steffi-lemke-gruene-bundestag-mandat-umweltministerin-102.html
Nun zur Änderung des hier gestellten Antrages:
Da es mir und den Mitantragssteller um die Unvereinbarkeit eines Abgeordnetenmandates mit dem Bundesvorsitz geht und andere Unvereinbarkeiten wo anders geregelt sind, würde ich den von dir lieber Harald genannten Sachverhalt ungern noch mit einbauen und bitte um Verständnis.
Ich unterstütze aber natürlich jeden ergänzenden Entschliessungantrag, der die Trennung von Amt und Mandat (Partei/Legislative, als auch zwischen Exekutive und Legislative) verlangt.
Katja Kuncke:
Horst Peter Preßler-Höft:
Unsere Parlamentarischen Staatssekretäre (PStS) sind neben ihren verbeamteten Kollegen politische Figuren und beziehen "all inclusive" jährliche Apanagen in Höhe von ca. 500 000 EURO inklusive Aufwand für ihr Büro, Personal und Dienstwagen iHv rund 300 000 EURO . Und unsere AMPEL beschäftigt derzeit immerhin 37 davon, d.h. soviel wie nie, macht 18,5 Mio EURO jährlich einschließlich anteiliger Diäten + steuerfreier Kostenpauschalen als MdB (Quelle: BdSt i.A.d. WELT AM SONNTAG I Nr. 1 / POLITIK 5 v. 02.01.22). Ihre Aufgabe besteht u.a. darin, vorgeschriebene Sprechzettel und Reden in den Ministerien zu verlesen.
Kein Wunder, dass sie von ihren Kritikern als "parlamentarische Eunuchen" bezeichnet werden, denn "sie wissen offenbar wie es geht.!" Dabei handelt es sich in praxi oftmals um reine Versorgungsposten wie geargwöhnt wird. Etwa nach dem Motto: Wenn schon nicht Minister dann doch bitte sehr zumindest Staatssekretär!...
> Honi soit qui mal y pense! < oder? Wie die Schweizer dazu sagen würden.
H P
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Daneben gibt es außerdem noch die verbeamteten Staatssekretäre, die in den Ministerien arbeiten.
Kritische Stimmen bezeichnen
Harald Höppner:
Ich glaube ganz so einfach ist die Rechnung nicht, PStS verdienen zwar viel, aber nicht so viel. Schau die mal bitte die Auflistung der Bezüge vom gläserne Abgeordneten Florian Pronold an. Nach meinem Überschlag kommen da für ihn ca. 250 k € raus.
https://florianpronold.de/infotour/meine-einkuenfte/#
Viel schlimmer finde ich das unsere Spitzenpolitiker *innen auf ihren Bundestags Mandaten sitzen wie Hennen auf den Eiern, 50 % zusätzlich einnehmen und die Posten für Nachrücker versperren.
Ich möchte an dieser Stelle nochmal daran appellieren den Antrag Trennung Mandat & Amt auf Bundestags Mandate auszuweiten.
viele Grüße Harald
Horst Peter Preßler-Höft:
i.v. (Irrtum vorbehalten). Der Bund der Steuerzahler sieht das anders, den ich hier zitiert habe.
Davon abgesehen: Die Ampel diskutiert aktuell gerade darüber, ob man den "armen Kindern" unserer Republik zukünftig etwa 25 oder nur 10 EURO monatlich zuwenden möchte, um sie besser zu alimentieren.
Das spricht m.E. für sich!
Und JA, Herr Pronold ist gewiß ein ehrenwerter Mann, aber er ist ja leider auch nur MdB und beileibe noch kein PStS. Sic!
ZITAT: DEN SEINEN GIBT'S DER HERR IM SCHLAF! (AT)
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Martina Witzel:
Petra Friedrich:
Ich halte es auch für schwieirg, wenn grüne Angestellte mehrere Bezahljobs bei Grüns belegen, und/oder Mandatsträger:innen an anderer Stelle Angestellte von Mandatsträger:innen werden/sind.
Die kurzen Wege von Mandat zu Amt zu Mandat und Angestellten müssen anderweitig beschritten werden, wir müssen aufpassen, dass wir nicht in die Falle von Insiderwissensaufbau geraten.
Wie Grüns in Bamberg vor 40 Jahren dereinst postuliert haben: Damit die draussen erfahren, was drinnen passiert. Gilt weiterhin vorbehaltslos für mich auch für unsere eigene politische Alltags- und Arbeitskultur.
Mathias Ilka:
Danke für diesen elementar wichigen Antrag, lieber Mario Hüttenhofer vom KV Konstanz.
Mathias Ilka
Kandidat Parteivorsitz.
Martina Lilla-Oblong:
Carla Prinz:
Hermann Hager:
Er hat aber politische erfahrung!!
Die Ricarda Lang hat kaum politische Erfdahrung ist ist im Bundestag.
Sie sollte in jedem Fall ihr Mandat zurückgeben!
Claudia Laux:
Hermann Hager:
RR unter 0175-6474 918 möglich.
Mathias Ilka:
Mathias Ilka: