Mittelständische sowie Familienunternehmen sollten keine Sonderstellungen in der Besteuerung von Vermögen eingeräumt werden.
Laut unterschiedlichen Erhebungen sind in Deutschland über 90% aller Unternehmen Familienunternehmen oder durch eine Inhaber*in geführt. Unternehmen wie VW, BMW, Bosch oder die Schwarz Gruppe sind Familienunternehmen und machen gleichsam jedes Jahr riesige Profite, welche zum Aufbau von Vermögen genutzt werden können.
Der Begriff des mittelständischen Unternehmens ist nicht genau definiert. Laut der europäischen Kommission gilt ein Unternehmen mit bis zu 249 Angestellten als mittelständisch. Unabhängig der Anzahl der Arbeiter*innen können Unternehmen auch mit wenig Personal, beispielsweise im Tech-, Digital- oder Finanzsektor, ohne Probleme große Mengen an Vermögen anhäufen, welche von der gerechten Besteuerung nicht ausgeschlossen oder sondergestelt werden sollten.
Der Schutz von kleinen Unternehmen wie der Bäckerei nebenan oder dem lokalen Klempnereibetrieb wird durch den Grundfreibetrag von zwei Millionen Euro bereits ausreichend sichergestelt.
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