2012 habe ich einen Antrag auf Schriftdolmetschung und Untertitel an die BDK gestellt. Daraufhin bildeten wir einen Arbeitskreis innerparteiliche Barrierefreiheit und erarbeiteten den Inklusion Leitfaden zu Inklusion der auf der BDK 11 2014 beschlossen wurde.
Dort wurde auch beschloßen das es eine Musterabfrage für die BDK gibt:
"Der Bundesverband hat eine Musterabfrage für die BDKen erstellt (siehe Anhang).
Außerdem gibt es im Anhang zu diesem Leitfaden eine Checkliste für barrierefreie
Veranstaltungen."
Diese Abfrage gibt es nicht oder nicht mehr ohne das es dafür einen entsprechenden Beschluss gibt und es gibt auch keinen Beschluß das kommentarlos keine Schriftdolmetscher gestellt werden trotz Antrag/Bedarf.
Am 6.5.22 gibt es einen Beschluß des Diversitätsrat: https://cms.gruene.de/uploads/documents/P-01NEU_Politische_Teilhabe_ist_ein_demokratisches_Grundrecht__Menschen_mit_Behinderung_in_die_Politik.pdf
"Zentrale Veranstaltungen werden barrierefrei organisiert und mindestens nach Bedarfsabfrage in Deutsche Gebärdensprache und durch Schriftdolmetschung übersetzt. Weitere Hinweise gibt der zu erarbeitende Leitfaden Barrierefreiheit"
Trotz all dieser Beschlüsse gibt es immer noch keine entsprechende Änderung in der Geschäftsordnung.
Kommentare
Julia Probst:
Julia Probst:
André Thiel:
Dennis Sonne:
Dennis Sonne:
Evelyne Hohmann:
Philipp Schmagold:
Danke, dass Du diesen Punkt immer wieder einbringst, liebe Andrea! 🌻