Bündnis 90/DIE GRÜNEN als Mitmachpartei hat sich über das Vielfaltsstatut dazu verpflichtet, vielfältiger zu werden. Menschen mit verschiedenen Vielfaltsmerkmalen soll demnach die Teilhabe am politischen Engagement ermöglicht und dies auch aktiv gefördert werden. Eine Partei, welcher die politische Inklusion von marginalisierten Personengruppen am Herzen liegt, muss dementsprechend faktisch gegen mangelnde Barrierefreiheit arbeiten. Aktuell werden aber noch einige Hilfsmittelbedarfe auf Parteiveranstaltungen, so auch bei dieser BDK strukturell ausgeschlossen. Darunter leidet beispielsweise die Partizipation von Menschen mit Hörbehinderung, welche den Bedarf einer Schriftdolmetschung benötigen und nicht über Gebärdensprache kommunizieren. Diese BDK haben betroffene Mitglieder erneut eine Absage bezüglich Schriftdolmetschung bekommen. Dies steht im großen Widerspruch zum eigenen Anspruch unserer Partei.
Die BAG Behindertenpolitik fordert daher im vorliegenden Änderungsantrag, eine bedarfsgerechte Barrierefreiheit auf den Veranstaltungen von Bündnis 90/ Die Grünen für alle Teilnehmenden.
Dabei sind auch die Belange von Menschen mit unsichtbaren Beeinträchtigungen zu berücksichtigen (z.B. Triggerwarnungen, safe spaces / Rückzugsräume etc.
Kommentare
Angela Bösselmann:
Angela Bösselmann: