§ 11 Abs. 2 unserer Bundessatzung unsere Orts-, Kreis- und Landesverbände Finanzautonomie. Vor dem Hintergrund einer möglichen Haftung für die Verbindlichkeiten anderer Parteigliederungen untereinander möchte der Ursprungsantrag, dass Immobilienkäufe (denn dort sind die Geldsummen stets groß) der Zustimmung durch die Landes- und Bundesebene bedürfen. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, gleichwohl muss zeitgleich die größtmögliche Autonomie der Gliederungen gewahrt werden. Deswegen schlägt dieser Antrag vor, dass
- die Zustimmung grundsätzlich zu erteilen ist, soweit nicht "soweit nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Gliederung, die aus dem Erwerb folgenden einmaligen und wiederkehrenden Kosten nicht tragen kann" – das dürfte regelmäßig nur dann der Fall sein, wenn kein tragfähiges Finanzierungskonzept vorliegt und
- dass die Zustimmung innerhalb eines Monats erfolgen soll, denn die Zeit, die Verkäufer*innen auf eine solche Zustimmung warten, ist in der Regel begrenzt.
Der Antrag fügt über dies eine entsprechende Regelung für die Kreditaufnahme hinzu, da aus solchen ähnlich große Risiken wie aus Immobilienkäufen folgen können, da ergäbe es keinen Sinn den Kauf von Immobilien zu regulieren, die Aufnahme von Krediten aber nicht.
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Peter Umlauf: