Vorkaufsrechte müssen in den oligopolen Marktstrukturen, die wir in Deutschland vorfinden, wirksamer werden und weniger Hemmnisse der Anwendung bei den Verwaltungen bewirken. Ansonsten kann die Stagnation im Wohnungsbau nicht aufgebrochen werden und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik nicht erfolgreich sein.
Antrag: | Mieter*innen entlasten – Wohnraumverlust verhindern – Mieter*innenschutz muss krisenfest gemacht werden |
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Antragsteller*in: | Lars Boettger (KV Hamburg-Altona) und 65 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 44%) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.09.2022, 21:26 |
Kommentare
Thomas Wolff:
„Die Gemeinde hat die Grundstücke unter Berücksichtigung weiter Kreise der Bevölkerung an Personen zu veräußern, ...“
Vielleicht wäre es ja schon mal hilfreich, diese Regel zu beachten, statt Immobilien vorzugsweise an professionelle Investoren zu verkaufen.
Vielleicht wäre das auch hilfreicher als die derzeitige grüne Linie;
die Neigung, Kommunen die Heilung wohnungspolitischer Missstände zuzutrauen und sie als wohnungspolitische Akteure zu bevorzugen, halte ich für einen Irrweg.
Ich finde, nach dem Verkaufs-Fiasko der letzten Zeit, das die jetzige dramatische Lage befeuert hat, ist den Kommunen nicht mehr zu trauen.
Daher halte ich für Regelungen zu Förderung oder Privilegierung das Kriterium „kommunal“ für falsch und bin gegen vorbehaltlose „Rekommunalisierung“, denn wer hindert den nächsten Bürgermeister, in 10 Jahren das ganze nochmal zu verscherbeln?
Das Kriterium muss vielmehr „gemeinwohlorientiert“ lauten, und das können z.B. Genossenschaften, aber auch Stiftungen und sogar Einzeleigentümer sein, sofern diese gewisse Verpflichtungen eingehen.
Wenn Kommunen sich auf dem Wohnungsmarkt gemeinwohlorientiert engagieren wollen, steht es ihnen ja frei, kommunale gemeinwohlorientierte Wohnungsgesellschaften zu gründen, die können dann an Förderungen teilhaben.