Antrag: | Sexualisierte Gewalt in religiösen und weltanschaulichen Institutionen konsequent aufklären und künftig verhindern |
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Antragsteller*in: | Denise Loop (KV Dithmarschen) und 53 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 67%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.09.2022, 08:29 |
V-08-047: Sexualisierte Gewalt in religiösen und weltanschaulichen Institutionen konsequent aufklären und künftig verhindern
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 47 bis 61:
3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Künftig soll das Amt "Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt" genannt werden, um zu verdeutlichen, dass die Beauftragte Ansprechperson für alle Betroffenen sexualisierter Gewalt ist - gleich ob ihnen diese im Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenalter widerfuhr. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" verstetigen, besser ausstatten und ihren Auftrag auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausweiten. Die Arbeitsgruppe soll auch strukturelle Defizite identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen zur Zusammenarbeit mit der/dem unabhängigen Beauftragten und der Arbeitsgruppe verpflichtet werden.3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, für die Seelsorge im institutionalisierten
Kontext analog zu den bestehenden Regelungen für den therapeutischen Bereich gesetzlich fixierte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zu schaffen. Die geltenden Regeln zur Verschwiegenheitspflicht sind hierbei zu beachten.
4.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält.
Aufarbeitung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit diese angemessen und betroffenenzentriert möglich wird, ist es unabdingbar, dass die aktuellen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten qualitativ abgesichert werden. Insbesondere die bei ihrem Amt verankerte Unabhängige Aufarbeitungskommission sowie der Betroffenenrat sind so zu stärken. Die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" soll verstetigt und besser ausgestattet werden. Ihr Auftrag soll sich künftig auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erstrecken. Sie sollen zur Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe verpflichtet sein. Dies ist nur ein wichtiger Teilbereich der Problematik. Wir wollen auch Aufarbeitungsprozesse in anderen institutionellen Kontexten wie Sport, Kultur, Schule, Jugendhilfe, Jugendverbänden, sowie allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch Aufarbeitung im Kontext der Familie für Betroffene möglich machen. Voraussetzungen für diese Arbeit sind Standards, Strukturen und transparente, verbindliche Kriterien, sodass strukturelle Defizite identifiziert und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Auch soll Betroffenen im Rahmen von Aufarbeitungsprozessen eine angemessene Beratung und Begleitung zur Verfügung stehen ebenso wie unabhängige Beschwerdestrukturen. In einer gesetzlichen Grundlage sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Über eine Berichtspflicht im Bundestag soll ein kontinuierliches Monitoring abgesichert und im Ergebnis einer parlamentarischen Debatte zugeführt werden.
Analog zur Jugendhilfe soll der Zuständigkeitsbereich der Unabhängigen Beauftragten auf junge Erwachsene bis 27 Jahre erweitert werden. Bei der hieraus folgenden Anpassung der Bezeichnung des Amtes regen wir an, den Begriff des "Missbrauchs" durch den im Koalitionsvertrag verwendeten Begriff der "sexualisierten Gewalt" zu ersetzen.
5.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, Anknüpfungspunkte an bestehende Strukturen zu prüfen, damit Betroffene Unterstützung erfahren und verbindliche Zuständigkeiten entstehen.
Künftig muss der gesellschaftlichen Realität Rechnung getragen werden, dass Menschen jedes Alters von sexualisierter Gewalt betroffen sein können. Wir wollen, dass alle Institutionen hier ihre Verantwortung wahrnehmen.
4.) Wir fordern die Bundestagsfraktion zudem auf, für die Seelsorge im institutionalisierten Kontext analog zu den bestehenden Regelungen für den therapeutischen Bereich gesetzlich fixierte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zu schaffen. Die geltenden Regeln zur Verschwiegenheitspflicht sind hierbei zu beachten.
Antragstext
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3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Künftig soll das Amt "Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt" genannt werden, um zu verdeutlichen, dass die Beauftragte Ansprechperson für alle Betroffenen sexualisierter Gewalt ist - gleich ob ihnen diese im Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenalter widerfuhr. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" verstetigen, besser ausstatten und ihren Auftrag auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausweiten. Die Arbeitsgruppe soll auch strukturelle Defizite identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen zur Zusammenarbeit mit der/dem unabhängigen Beauftragten und der Arbeitsgruppe verpflichtet werden.
3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Perspektivisch soll das Amt der „Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen, dass auch junge Erwachsene Schutzbefohlene sein können, die von der Aufgabe der Betroffenen der Prävention, Schutz und Intervention sowie der Hilfen einzubeziehen sind. Analog zur Jugendhilfe sollte der Zuständigkeitsbereich der Unabhängigen Beauftragten auf junge Erwachsene bis 27 Jahre erweitert werden. Dies soll sich auch in einer geeigneten Umbenennung des Amtes widerspiegeln.
Aufarbeitung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit diese angemessen und betroffenenzentriert möglich wird, ist es unabdingbar, dass die aktuellen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten, insbesondere der bei ihrem Amt verankerten Unabhängigen Aufarbeitungskommission sowie des Betroffenenrates so zu stärken, dass Aufarbeitungsprozesse im institutionellen Kontext (alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ebenso wie im Kontext von Sport, Schule, Jugendhilfe, Jugendverbänden sowie allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit) qualitativ abgesichert werden, aber auch Aufarbeitung im Kontext der Familie für Betroffene möglich wird.
Hierzu gehört neben Standards, Strukturen und transparenten, verbindlichen Kriterien auch, Betroffenen im Rahmen von Aufarbeitungsprozessen eine angemessene Beratung und Begleitung zur Verfügung zu stellen ebenso wie unabhängige Beschwerdestrukturen. In einer gesetzlichen Grundlage sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und über eine Berichtspflicht im Bundestag ein kontinuierliches Monitoring abgesichert und im Ergebnis einer parlamentarischen Debatte zugeführt werden.
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3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Künftig soll das Amt "Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt" genannt werden, um zu verdeutlichen, dass die Beauftragte Ansprechperson für alle Betroffenen sexualisierter Gewalt ist - gleich ob ihnen diese im Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenalter widerfuhr. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" verstetigen, besser ausstatten und ihren Auftrag auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausweiten. Die Arbeitsgruppe soll auch strukturelle Defizite identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen zur Zusammenarbeit mit der/dem unabhängigen Beauftragten und der Arbeitsgruppe verpflichtet werden.3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, für die Seelsorge im institutionalisierten
Kontext analog zu den bestehenden Regelungen für den therapeutischen Bereich gesetzlich fixierte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zu schaffen. Die geltenden Regeln zur Verschwiegenheitspflicht sind hierbei zu beachten.
4.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält.
Aufarbeitung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit diese angemessen und betroffenenzentriert möglich wird, ist es unabdingbar, dass die aktuellen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten qualitativ abgesichert werden. Insbesondere die bei ihrem Amt verankerte Unabhängige Aufarbeitungskommission sowie der Betroffenenrat sind so zu stärken. Die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" soll verstetigt und besser ausgestattet werden. Ihr Auftrag soll sich künftig auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erstrecken. Sie sollen zur Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe verpflichtet sein. Dies ist nur ein wichtiger Teilbereich der Problematik. Wir wollen auch Aufarbeitungsprozesse in anderen institutionellen Kontexten wie Sport, Kultur, Schule, Jugendhilfe, Jugendverbänden, sowie allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch Aufarbeitung im Kontext der Familie für Betroffene möglich machen. Voraussetzungen für diese Arbeit sind Standards, Strukturen und transparente, verbindliche Kriterien, sodass strukturelle Defizite identifiziert und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Auch soll Betroffenen im Rahmen von Aufarbeitungsprozessen eine angemessene Beratung und Begleitung zur Verfügung stehen ebenso wie unabhängige Beschwerdestrukturen. In einer gesetzlichen Grundlage sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Über eine Berichtspflicht im Bundestag soll ein kontinuierliches Monitoring abgesichert und im Ergebnis einer parlamentarischen Debatte zugeführt werden.
Analog zur Jugendhilfe soll der Zuständigkeitsbereich der Unabhängigen Beauftragten auf junge Erwachsene bis 27 Jahre erweitert werden. Bei der hieraus folgenden Anpassung der Bezeichnung des Amtes regen wir an, den Begriff des "Missbrauchs" durch den im Koalitionsvertrag verwendeten Begriff der "sexualisierten Gewalt" zu ersetzen.
5.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, Anknüpfungspunkte an bestehende Strukturen zu prüfen, damit Betroffene Unterstützung erfahren und verbindliche Zuständigkeiten entstehen.
Künftig muss der gesellschaftlichen Realität Rechnung getragen werden, dass Menschen jedes Alters von sexualisierter Gewalt betroffen sein können. Wir wollen, dass alle Institutionen hier ihre Verantwortung wahrnehmen.
4.) Wir fordern die Bundestagsfraktion zudem auf, für die Seelsorge im institutionalisierten Kontext analog zu den bestehenden Regelungen für den therapeutischen Bereich gesetzlich fixierte Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zu schaffen. Die geltenden Regeln zur Verschwiegenheitspflicht sind hierbei zu beachten.
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3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Künftig soll das Amt "Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt" genannt werden, um zu verdeutlichen, dass die Beauftragte Ansprechperson für alle Betroffenen sexualisierter Gewalt ist - gleich ob ihnen diese im Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenalter widerfuhr. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" verstetigen, besser ausstatten und ihren Auftrag auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausweiten. Die Arbeitsgruppe soll auch strukturelle Defizite identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen zur Zusammenarbeit mit der/dem unabhängigen Beauftragten und der Arbeitsgruppe verpflichtet werden.
3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Perspektivisch soll das Amt der „Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen, dass auch junge Erwachsene Schutzbefohlene sein können, die von der Aufgabe der Betroffenen der Prävention, Schutz und Intervention sowie der Hilfen einzubeziehen sind. Analog zur Jugendhilfe sollte der Zuständigkeitsbereich der Unabhängigen Beauftragten auf junge Erwachsene bis 27 Jahre erweitert werden. Dies soll sich auch in einer geeigneten Umbenennung des Amtes widerspiegeln.
Aufarbeitung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit diese angemessen und betroffenenzentriert möglich wird, ist es unabdingbar, dass die aktuellen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten, insbesondere der bei ihrem Amt verankerten Unabhängigen Aufarbeitungskommission sowie des Betroffenenrates so zu stärken, dass Aufarbeitungsprozesse im institutionellen Kontext (alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ebenso wie im Kontext von Sport, Schule, Jugendhilfe, Jugendverbänden sowie allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit) qualitativ abgesichert werden, aber auch Aufarbeitung im Kontext der Familie für Betroffene möglich wird.
Hierzu gehört neben Standards, Strukturen und transparenten, verbindlichen Kriterien auch, Betroffenen im Rahmen von Aufarbeitungsprozessen eine angemessene Beratung und Begleitung zur Verfügung zu stellen ebenso wie unabhängige Beschwerdestrukturen. In einer gesetzlichen Grundlage sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und über eine Berichtspflicht im Bundestag ein kontinuierliches Monitoring abgesichert und im Ergebnis einer parlamentarischen Debatte zugeführt werden.
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3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Künftig soll das Amt "Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt" genannt werden, um zu verdeutlichen, dass die Beauftragte Ansprechperson für alle Betroffenen sexualisierter Gewalt ist - gleich ob ihnen diese im Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenalter widerfuhr. Gleichzeitig wollen wir die Arbeitsgruppe "Aufarbeitung Kirchen" verstetigen, besser ausstatten und ihren Auftrag auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausweiten. Die Arbeitsgruppe soll auch strukturelle Defizite identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen zur Zusammenarbeit mit der/dem unabhängigen Beauftragten und der Arbeitsgruppe verpflichtet werden.
3.) Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt der Unabhängigen Beauftragten eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhält. Perspektivisch soll das Amt der „Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ der gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen, dass auch junge Erwachsene Schutzbefohlene sein können, die von der Aufgabe der Betroffenen der Prävention, Schutz und Intervention sowie der Hilfen einzubeziehen sind. Analog zur Jugendhilfe sollte der Zuständigkeitsbereich der Unabhängigen Beauftragten auf junge Erwachsene bis 27 Jahre erweitert werden. Dies soll sich auch in einer geeigneten Umbenennung des Amtes widerspiegeln.
Aufarbeitung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit diese angemessen und betroffenenzentriert möglich wird, ist es unabdingbar, dass die aktuellen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten, insbesondere der bei ihrem Amt verankerten Unabhängigen Aufarbeitungskommission sowie des Betroffenenrates so zu stärken, dass Aufarbeitungsprozesse im institutionellen Kontext (alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ebenso wie im Kontext von Sport, Schule, Jugendhilfe, Jugendverbänden sowie allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit) qualitativ abgesichert werden, aber auch Aufarbeitung im Kontext der Familie für Betroffene möglich wird.
Hierzu gehört neben Standards, Strukturen und transparenten, verbindlichen Kriterien auch, Betroffenen im Rahmen von Aufarbeitungsprozessen eine angemessene Beratung und Begleitung zur Verfügung zu stellen ebenso wie unabhängige Beschwerdestrukturen. In einer gesetzlichen Grundlage sollen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und über eine Berichtspflicht im Bundestag ein kontinuierliches Monitoring abgesichert und im Ergebnis einer parlamentarischen Debatte zugeführt werden.
Kommentare
Christine Geiger:
Sonja Dengler:
Ellen Messner- Vogelesang:
Begüm Langefeld:
Begüm Langefeld:
Begüm Langefeld: