Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | F Formalia |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 01.09.2022, 19:05 |
Satzung des Bundesverbandes - §14 (3) Aufgaben der Bundesversammlung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
§ 14 DIE BUNDESVERSAMMLUNG
Die Bundesversammlung ist oberstes Organ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu ihren Aufgaben
gehören:
...
(3) Die Bundesversammlung ist oberstes Organ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu
ihren Aufgaben gehören:
1. Die Beschlussfassung über
a) den Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes,
b) den Rechnungsprüfungsbericht,
c) die Entlastung des Bundesvorstandes.
2. Die Wahl des Bundesvorstandes, des Parteirates, des Bundesschiedsgerichtes
und zweier Rechnungsprüfer*innen sowie deren Stellvertreter*innen.
3. Die Beschlussfassung über das Grundsatzprogramm, die Bundesprogramme,
die Satzung des Bundesverbands, die Geschäftsordnung der Bundesversammlung,
die Schiedsgerichtsordnung, die Beitrags- und Kassenordnunung.
Änderungsanträge
- S-10 (Bundesfinanzrat (beschlossen am: 26.08.2022), Eingereicht)