Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 01.09.2022, 16:40 |
Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 01.09.2022, 16:40 |
(9) Der Bundesfinanzrat hat das Recht, zu allen finanzwirksamen Anträgen an die
Bundesversammlung Stellung zu nehmen.
(9) Der Bundesfinanzrat hat das Recht, zu allen finanzwirksamen Anträgen an die Bundesversammlung Stellung zu nehmen.
Einfügen eines §21 NEU: Rechnungsprüfungskommission
(9) Der Bundesfinanzrat hat das Recht, zu allen finanzwirksamen Anträgen an die Bundesversammlung Stellung zu nehmen.
Einfügen eines §21 NEU: Rechnungsprüfungskommission
§ 21 GRÜNE JUGEND BUNDESVERBAND