Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | F Formalia |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 31.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 31.08.2022, 16:27 |
WO-01: Wahlverfahren für die Wahl der Rechnungsprüfer*innen und der stellvertretenden Rechnungsprüfer*innen
Titel
Antragstext
1. Die Wahl zum Rechnungsprüfer*innen und die stellvertretenden Rechnungsprüfer*innen ist
geheim und wird mittels eines Meinungsbildes über Abstimmungsgrün i.V.m. einer schriftlichen
Bestätigungswahl durchgeführt.
2. Die Rechnungsprüfer*innen und die stellvertretenden Rechnungsprüfer*innen werden nach §
14 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung durch die Bundesversammlung gewählt.
3. Es werden zwei Rechnungsprüfer*innen und zwei Stellvertreter*innen gewählt, dabei wird je
ein Frauen- und ein offener Platz gewählt.
4. Bewerbungen sollten bis zum Freitag, 30. September 2022, 23:59 Uhr über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden.
5. Soweit die Anzahl der Bewerberinnen der Anzahl der Frauenplätze entspricht, werden Frauen
und offene Plätze in einem Wahlgang gewählt. Soweit die Anzahl der Bewerber*innen der Anzahl
der zu wählenden Rechnungsprüfer*innen entsprechen, können die Rechnungsprüfer*innen und
stellvertretenden Rechnungsprüfer*innen in einem Wahlgang gewählt werden.
6. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt in
alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die beträgt 3 Minuten.
7. Danach beginnt der Wahlgang. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele
Stimmen, wie in diesem Wahlgang (Stellvertretende) Rechnungsprüfer*innen zu wählen sind.
8. Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem Wahlgang die
erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die Kandidat*innen mit den meisten
Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Ab dem
dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25
Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Erreichen mehr Kandidat*innen in
einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Die Frauenplätz und die offenen Plätze
werden dabei getrennt ausgewertet.
9. Zum Ende der der Erhebung der Wahl durch Abstimmungsgrün wird ein schriftlicher
Bestätigungswahlgang durchgeführt, dieser kann für alle Personenwahlen der BDK in einem
Wahlgang erfolgen.
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- WO-01/01 (Bundesvorstand (dort beschlossen am: 19.09.2022), Eingereicht)
Kommentare
Christian Zander:
Wir tagen doch in Präsenz. Da muss es doch bessere Möglichkeiten geben, als sie in Punkt 9 beschrieben sind?
Solange wir es schaffen (wir in früheren Zeiten ja auch) auf der BDK eine geheime Wahl durchzuführen, sehe ich die Nutzung von Abstimmungsgrün ein wenig kritisch in einer Präsenz-BDK.