| Veranstaltung: | 48. Bundesdelegiertenkonferenz | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | F Formalia | 
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 31.08.2022) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung | 
| Angelegt: | 31.08.2022, 16:29 | 
WO-02: Wahlverfahren für die Wahl zur Antragskommission
Antragstext
1. Die Mitglieder der Antragskommission werden nach § 14 Abs. 9 der Satzung von der 
Bundesversammlung gewählt.
2. Die Wahl der Antragskommission ist geheim und wird mittels eines Meinungsbildes über 
Abstimmungsgrün i.V.m. einer schriftlichen Bestätigungswahl durchgeführt.
3. Es werden vier Frauenplätze und drei offene Plätze gewählt.
4. Bewerbungen sollten bis zum Freitag, 30. September 2022, 23:59 Uhr über 
https://antraege.gruene.de eingereicht werden.
5. Soweit die Anzahl der Bewerberinnen der Anzahl der Frauenplätze entspricht, werden Frauen 
und offene Plätze in einem Wahlgang gewählt.
6. Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des Platzes, für 
den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt in alphabetischer 
Reihenfolge der Nachnamen. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten.
7. Im Anschluss beginnt der Wahlgang in Form der Erhebung von Meinungsbildern via 
Abstimmungsgrün. Die Delegierten haben in jedem Wahlgang jeweils so viele Stimmen, wie in 
diesem Wahlgang Antragskommissionsmitglieder zu wählen sind.
8. Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent der 
abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem Wahlgang die 
erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die Kandidat*innen mit den meisten 
Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem Wahlgang weniger als 10 Prozent der 
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Ab dem 
dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 
Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden. Erreichen mehr Kandidat*innen in 
einem Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die 
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Die Frauenplätz und die offenen Plätze 
werden dabei getrennt ausgewertet.
9. Zum Ende der der Erhebung der Wahl durch Abstimmungsgrün wird ein schriftlicher 
Bestätigungswahlgang durchgeführt, dieser kann für alle Personenwahlen der BDK in einem 
Wahlgang erfolgen.
10. Des Weiteren setzt sich die Antragskommission aus der/dem politischen 
Geschäftsführer*in, einem Mitglied des Parteirates und einem weiteren Mitglied des 
Bundesvorstandes zusammen nach § 14 Abs. 9. Satz 2 der Satzung. Für die Antragskommission 
gilt insgesamt die Mindestquotierung.

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