Der Begriff "Gewaltfreiheit" - einer der vier Gründungsgrundwerte unserer Partei - kommt bisher im Text nicht vor.
Der Antrag bezieht sich mit dem Begriff "Politik für Gewaltfreiheit" auf das Grundsatzprogramm von 2002, sowie auf das aktuelle grüne Grundsatzprogramm von 2020, (insbesondere Absatz 51 und Absatz 383). Die letzten beiden Sätze des Antrags sind aus Absatz 51 des gültigen Grundsatzprogramms übernommen.
Antrag EP-Kapitel: | C – Was Frieden schützt |
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Antragsteller*in: | Thomas Mohr (KV München) und 70 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 08.10.2023, 23:57 |